Magazinsendungen

Beiträge in Magazinen und Kurzreportagen sowie sämtliche Sportberichterstattungen und jede Art von Moderation und Talk werden als Sammel- oder Einzelmeldung eingereicht. Sammelmeldungen sind bei mehreren Beiträgen auf dem gleichen Sendeplatz möglich (z.B. Moderationen in einem regelmäßig gesendeten Magazin).

Der eigene Wortanteil muss mindestens eine Minute Sendelänge betragen.

O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile (Interviewpartner) müssen abgezogen werden.

Nicht meldefähig sind Nachrichten und bearbeitete Agentur-Meldungen, Schlagzeilen, Börsen- und Sportmeldungen, Wetterberichte, Programmhinweise und Veranstaltungstipps sowie Trailer und Werbetexte.