

München, 14.01.11 – Nach seiner wegweisenden Entscheidung vom 30. August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht drei weiteren Verfassungsbeschwerden der VG WORT zu urheberrechtlichen Geräteabgaben stattgegeben (Beschlüsse in den Verfahren 1 BvR 2742/08; 1 BvR 506/09; 1 BvR 2760/08).
25. Oktober 2010 - Der europäische Gerichtshof hat am 21. Oktober 2010 in Bezug auf die spanische Regelung für Geräte- und Speichermedienabgaben entschieden, dass die unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, nicht mit der Richtlinie 2001/29 vereinbar ist.
Das spanische Recht sieht – anders als die vergleichbare deutsche Vorschrift – nur eine Ausnahme für private Vervielfältigungen vor. Im deutschen Recht sind dagegen auch sog. „sonstige eigene Nutzungen“ (z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken) erlaubt.
In dem Urteil hat der Gerichtshof auch ausdrücklich betont, dass ein System der Geräteabgaben einen gerechten Ausgleich für die Urheber der von der Privatkopie betroffenen Produkte herstellen muss. Dies bestätigt im Grundsatz das auch in Deutschland bestehende System.
Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen der deutschen und der spanischen Regelung, welche Nutzungen erlaubt sind, können die Aussagen des Urteils jedoch nicht unmittelbar übertragen werden. Die genauen weiteren Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Rechtslage müssen deshalb noch geprüft werden.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der ZPÜ vom 21.Oktober 2010.
21. September 2010 - Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für Drucker und Plotter nach der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 aufgehoben. Der BGH muss jetzt erneut über die Sache entscheiden.
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