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T.exte O.nline M.melden |
Über das Meldeportal T.O.M. der VG WORT können alle Vorgänge durchgeführt werden, die sich auf elektronischem Wege erledigen lassen. Dazu gehören Meldungen, Änderungen der Stammdaten, Vertragsabschluss, Bestellen des VG WORT Newsletters etc.
Einzige Ausnahme bis zum ersten Quartal 2010 bilden Meldungen für die Bereiche Hörfunk, Fernsehen und Video, die nach wie vor über das alte Meldeportal (Athena) zu erreichen sind. |
Wichtiger Hinweis für die Teilnahme am Online Meldeverfahren der VG WORT:
Für die Teilnahme am Onlinemeldeverfahren ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Registrierung besteht aus zwei, miteinander verbundenen Vorgängen:
- die Online über das Meldesystem durchgeführte Registrierung.
- die fristgerechte, postalische Zusendung der unterschriebenen Unterlagen, die im Anschluss an die Registrierung im System heruntergeladen werden können.
Erst wenn beide Vorgänge abgeschlossen und die eingesandten Unterlagen bearbeitet worden sind, kann das Meldesystem genutzt werden.
Einsendeschluss für die Unterlagen (Wahrnehmungsvertrag und/oder Teilnahmeregistrierung) ist jeweils der 31. Dezember (Posteingang) Hinweis: Bereits im Vorgängersystem abgeschlossene Registrierungen behalten ihre Gültigkeit und müssen/können nicht wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung zur Teilnahme am Meldesystem zu Dokumenten, die nach dem 31.12.2009 eingegangen sind, erst ab Februar 2010 erfolgt.
Sie finden das Meldesystem unter http://tom.vgwort.de
Meldungen für die Bereiche Hörfunk, Fernsehen und Video können unter https://meldungen.vgwort.de/dyna2_meldunglogin.php abgegeben werden.
Bei fachlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner
Für Rückfragen bei technischen Problemen steht die Emailadresse tom.support@vgwort.de zur Verfügung.
Technische Voraussetzungen

Folgende technische Voraussetzungen müssen gegeben sein, um das Meldeportal T.O.M. nutzen und die einmalige Registrierung abschließen zu können:
- Browser mit aktiviertem Javascript.
- Der verwendete Browser muss sog. Sessioncookies akzeptieren.
- Nutzer müssen über eine gültige Emailadresse verfügen.
- für den Abschluss der einmaligen Teilnahmeregistrierung ist ein Drucker erforderlich.
Ist die erste Voraussetzung nicht erfüllt, erhalten Sie beim Einstieg ins Portal eine Fehlermeldung, sowie einen Hinweis, wie diese Funktionen bei den gängigsten Browsern aktiviert werden kann.
Handbücher
 Zu den im alten System verbliebenen Meldebereichen stehen folgende Handbücher zu Verfügung.
Im neuen Meldesystem finden Sie die vorhandene Hilfen immer links oben auf der entsprechenden Meldemaske.

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