

Reportagen und Dokumentationen müssen einmal gemeldet werden, sofern sie durch einen eigenständigen Titel identifizierbar sind. Der eigene Wortanteil ergibt sich aus der Länge des Werks abzüglich Werbung, O-Tönen, Zitaten, Musik und Co-Autorenanteilen. Sollte der Wortanteil des meldenden Autors unter 30% der Gesamtlänge liegen, wird das Werk als O-Ton-Dokumentation/Collage registriert.
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Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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