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Kleine Senderechte

Die VG WORT überträgt im Rahmen des Kleinen Senderechts Rundfunkanstalten das ihr von Verlagen und Autoren eingeräumte Recht, Lesungen aus verlegten Werken bzw. von erschienenen Sprachtonträgern in einer Länge von bis zu 15 Minuten ohne vorherige Genehmigung zu senden und die Sendung sieben Tage lang ins Internet stellen zu können (sog. „Seven-Day-Catch-Up“).

Voraussetzung ist, dass

  • das Gelesene nicht verändert wird und
  • es sich nicht um szenische Darstellungen, Dramatisierungen oder Lesungen aus dramatischen Werken handelt.

Die Rundfunkanstalten überweisen der VG WORT die Honorare mit Einzelnachweisen über Autor, Übersetzer und Verlag (jedoch ohne Verlags- oder Autorenadressen). Aufgrund dieser Meldungen, die die VG WORT überprüft und gegebenenfalls ergänzt bzw. korrigiert, wird jährlich an Autoren und Verlage ausgeschüttet. An Produzenten von Tonträgern wird nur dann unmittelbar Honorar ausgezahlt, wenn diese nicht bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) Mitglied sind.

Urheber und Verlage müssen in diesem Bereich nicht melden.

Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.

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