Autorenversorgungswerk

Das Autorenversorgungswerk gewährt satzungsgemäß freiberuflichen Autoren Zuschüsse zu eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.

Zur Finanzierung dieser Aufgabe erhält das Autorenversorgungswerk Zahlungen aus allen Einnahmebereichen der VG WORT (§ 10 der Satzung der VG WORT).

AVW I

Das Autorenversorgungswerk wurde 1996 aus finanziellen Gründen für weitere Anträge geschlossen. Seine Aufgaben werden zum Teil von der Künstlersozialkasse (KSK) aufgefangen.

Für die bisherigen Leistungsempfänger wird das Autorenversorgungswerk gemäß den Richtlinien (Richtlinien AVW I) als „AVW I“ weitergeführt.

AVW II

Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT legt folgende Richtlinien (Richtlinien AVW II) für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung fest.

Der Stiftungsrat gibt sich folgende Geschäftsordnung.

Stiftungsvorstand: Karin Leidenberger

Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sind, können den Einmalbetrag ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr erreichen, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, beantragen.

Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000 betragen.

Der mögliche Zuschussbetrag liegt bei max. € 7.500; er kann im Falle der Auszahlung aber nur höchstens 50% der Ablaufsumme der Verträge betragen. Keinen Zuschuss erhalten Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten bzw. erhalten haben.

Der Antrag ist im Online-Portal T.O.M. abrufbar.

Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung:

E-Mail: avw(at)vgwort.de      

Tel: 089 / 51 41 2-42