

Das Autorenversorgungswerk gewährt freiberuflichen Autoren Zuschüsse zu eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.
Zur Finanzierung dieser Aufgabe erhält das Autorenversorgungswerk satzungsgemäß (§ 9 Satzung) Zahlungen hauptsächlich aus der Bibliothekstantieme und aus dem Reprographie-Aufkommen.
Das Autorenversorgungswerk wurde 1996 aus finanziellen Gründen für weitere Anträge geschlossen. Seine Aufgaben werden zum Teil von der Künstlersozialkasse (KSK) aufgefangen.
Für die bisherigen Leistungsempfänger wird das Autorenversorgungswerk gemäß den Richtlinien (Richtlinien AVW I) als „AVW I“ weitergeführt.
Am 1. Januar 2010 wurde das Autorenversorgungswerk der VG WORT mit veränderten Richtlinien (Richtlinien AVW II) als AVW II neu eröffnet.
Freiberufliche Autoren, die über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einmalzahlung stellen. Möglich ist ein Zuschuss zu einer Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder zu Sparverträgen. Die Versicherungs- bzw. Anlagesumme muss zum Ende der Laufzeit mindestens € 5.000 betragen. Derzeit ist ein Zuschuss von mindestens € 2.500 vorgesehen. Auszahlungen erfolgen erstmals im November 2011.
Der Antrag kann nur in dem Jahr gestellt werden, in dem der Antragsteller 55 Jahre alt wird. Für die Jahrgänge 1942 bis 1954 gibt es eine Sonderregelung.
Keine Berücksichtigung finden Autoren, die bereits Zuschüsse vom AVW I erhalten oder erhalten haben.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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