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Wer seine überwiegend publizistische Tätigkeit hauptberuflich freischaffend ausübt und einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT hat, kann von der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT einen einmaligen Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge erhalten.

Der Antrag kann ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Lebensjahr erreicht wird, über das Online-Service-Portal T.O.M. gestellt werden.

Das Autorenversorgungswerk wird aus allen Einnahmebereichen der VG WORT finanziert. Grundlagen unserer Arbeit sind die Satzung des AVW sowie die Geschäftsordnung des Stiftungsrats.

Der Stiftungsrat legt Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung fest, nunmehr im AVW II.

Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge / Geldanlagen, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen.

Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000,00 betragen.

Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu € 10.000,00, aber höchstens 50 % des zuschussfähigen Betrages.

Die Aufstockung eines bereits erhaltenen einmaligen Zuschusses ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen nach den Richtlinien AVW II erfüllt sind.

Wer bereits einen Zuschuss vom Autorenversorgungswerk (I) erhalten hat oder erhält, kann keinen weiteren Antrag stellen.
Für die bisherigen Leistungsempfänger aus dem Autorenversorgungswerk (I), das 1996 für Neuanträge geschlossen wurde, werden die Zuschüsse jedoch wie bisher gemäß den Richtlinien des AVW weitergezahlt.

Grundlagen

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Autorenversorgungswerk

  • Sie haben einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT und sind hauptberuflich freiberuflich publizistisch tätig

  • Sie sind mindestens 50 Jahre alt

  • In den letzten vier Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung stammen je über 50 % der Einkünfte oder Betriebseinnahmen, die Sie aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, aus Ihrer freiberuflichen publizistischen Tätigkeit

  • Sie sind über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert

  • Sie haben neben der KSK bereits eine private Altersvorsorge abgeschlossen oder werden eine abschließen

Sie können den Zuschuss direkt über das Online-Service-Portal T. O. M. beantragen oder indem Sie Antragsformular und Richtlinien (AVW II) herunterladen und den ausgefüllten unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Unterlagen postalisch oder als PDF im Anhang einer E-Mail an das AVW senden.  

  • bestehende und neue Kapital-Lebensversicherungen,

  • bestehende und neue private und öffentliche Rentenversicherungen,

  • bestehende und neue Sparverträge / Geldanlagen,

die nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen.

Die Summe muss mindestens € 5.000 betragen, die auch angespart werden können.

Der Zuschuss beträgt mindestens € 2.500, aber höchstens 50 % des zuschussfähigen Betrages bis zum Höchstzuschuss, derzeit € 10.000.

Online-Seminar zu Voraussetzungen und Antragstellung

Ihr persönlicher Kontakt

Autorenversorgungswerk

Telefonisch erreichen Sie uns persönlich zu den Bürozeiten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir antworten so bald wie möglich.

Karin Leidenberger (Stiftungsvorstand)