Wer seine überwiegend publizistische Tätigkeit hauptberuflich freischaffend ausübt und einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT hat, kann von der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT einen einmaligen Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge erhalten.
Der Antrag kann ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Lebensjahr erreicht wird, über das Online-Service-Portal T.O.M. gestellt werden.
Das Autorenversorgungswerk wird aus allen Einnahmebereichen der VG WORT finanziert. Grundlagen unserer Arbeit sind die Satzung des AVW sowie die Geschäftsordnung des Stiftungsrats.
Der Stiftungsrat legt Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung fest, nunmehr im AVW II.
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge / Geldanlagen, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen.
Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000,00 betragen.
Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu € 10.000,00, aber höchstens 50 % des zuschussfähigen Betrages.
Die Aufstockung eines bereits erhaltenen einmaligen Zuschusses ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen nach den Richtlinien AVW II erfüllt sind.
Wer bereits einen Zuschuss vom Autorenversorgungswerk (I) erhalten hat oder erhält, kann keinen weiteren Antrag stellen.
Für die bisherigen Leistungsempfänger aus dem Autorenversorgungswerk (I), das 1996 für Neuanträge geschlossen wurde, werden die Zuschüsse jedoch wie bisher gemäß den Richtlinien des AVW weitergezahlt.