

Der Beihilfefonds gewährt einmalige Zuwendungen und laufende Beihilfezahlungen an Urheber und Verleger wissenschaftlicher Werke oder Fachwerke oder ihre Hinterbliebenen, wenn diese unverschuldet in eine soziale Notlage geraten sind. Für eine Antragstellung sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig.
Der Fonds finanziert sich aus Einnahmen der VG WORT im wissenschaftlichen Bereich.
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Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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