

Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Sie unterstützt Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§§ 51 ff. AO).
Stipendien werden nicht gewährt.
Der Sozialfonds wird von allen Bereichen der VG WORT getragen.
Für eine Antragstellung sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig, die vertraulich behandelt werden.
Über die Anträge berät und entscheidet der Beirat des Sozialfonds in seinen Sitzungen. Er setzt sich aus Autoren und Verlegern zusammen und tagt viermal im Jahr. Je nach individueller Lage des Antragstellers werden laufende monatliche oder einmalige Zuwendungen oder auch zinslose Darlehen bewilligt.
Für Spenden an den Sozialfonds der VG WORT können Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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