

Nach dem Urheberrechtsgesetz muss in aller Regel für Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die Höhe der Vergütung ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge der VG WORT mit den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder) festgelegt.
Außerdem werden für Nutzungen von Werken im Ausland Vergütungen aufgrund von Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit ausländischen Schwestergesellschaften eingenommen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Tarifen, die im Bundesanzeiger und auf dieser Webseite veröffentlicht werden.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
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