

Die Vervielfältigung von Blindenschriftausgaben und Hörbüchern für blinde und sehbehinderte Menschen wird durch die VG WORT nach § 45 a UrhG lizenziert und vergütet (Tarif).
Produzierende Verlage oder Blindenbüchereien müssen die Nutzung von Werken im Vorfeld über das elektronische Meldeportal MADONNA bei der VG WORT anmelden.
Die Vergütung der Urheber findet einmal jährlich durch die VG WORT statt.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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