

Für das Vervielfältigen in Bibliotheken und Hochschulen besteht ein Vergütungsanspruch nach § 54 c UrhG.
Insoweit haben die VG WORT und die VG Bild-Kunst einen Gesamtvertrag mit der Kommission Bibliothekstantieme, der Bund und Länder angehören, abgeschlossen.
Für Unternehmensbibliotheken gilt ein Tarif.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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