Bibliotheken und HochschulenVG Wort Logo

Sie befinden sich hier:

  1. Einnahmen / Tarife » 
  2. Vervielfältigen » 
  3. Bibliotheken und Hochschulen

Bibliotheken und Hochschulen

Für das Vervielfältigen in Bibliotheken und Hochschulen besteht ein Vergütungsanspruch nach § 54 c UrhG.

Insoweit haben die VG WORT und die VG Bild-Kunst einen Gesamtvertrag mit der Kommission Bibliothekstantieme, der Bund und Länder angehören, abgeschlossen.

Für Unternehmensbibliotheken gilt ein Tarif.

Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.

© VG WORT 2012