

Als Copyshops oder Kopierläden gelten Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Vervielfältigen liegt.
Die Höhe der Vergütung, die Copyshops für die Vervielfältigungen an die VG WORT entrichten müssen, richtet sich nach der Vergütungstabelle für Kopierläden. Hier wird die Nähe zu einer Hochschule berücksichtigt.
Die Meldung hat unverzüglich nach Aufstellung und Abbau eines Gerätes zu erfolgen. Der Betreiber kommt seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nach, indem er der VG WORT formlos oder auf dem Meldeformular zur Betreiberabgabe folgende Angaben macht:
Für alle gemeldeten Standorte erhalten die Betreiber zu Beginn eines Kalenderjahres die schriftliche Aufforderung zur Jahresmeldung. Der Aufforderung liegt das entsprechende Formular bei. Die gemeldeten Daten bilden dann die Grundlage für die Jahresrechnung.
Auch Geräte, die im Laufe eines Jahres an einen anderen Standort verlegt werden, müssen unverzüglich gemeldet werden, damit dies in der Berechnung (Nachberechnung / Gutschrift) berücksichtigt werden kann. Mit der Rechnung wird für jedes Gerät eine Plakette verschickt, die als Nachweis für die Meldung dient.
Die Berechnung der Betreiberabgabe erfolgt pro Gerät und Kalenderjahr nach dem festgesetzten Tarif. Als Mitglied eines Verbandes, mit dem die VG WORT einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, erhält der Betreiber einen Nachlass in Höhe von 20 % auf den anwendbaren Tarif.
Kommt der Betreiber seiner Auskunftspflicht schuldhaft nicht, nur unvollständig oder unrichtig nach, so kann der doppelte Vergütungssatz verlangt werden (§ 54 f UrhG).
Für die Bemessung der Vergütung und Überprüfung der Vollständigkeit einer erteilten Auskunft sind Kontrollbesuche erforderlich (§ 54 g UrhG). Der Betreiber muss daher den Außendienstmitarbeitern der VG WORT das Betreten der Betriebs- und Geschäftsräume während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten gestatten. Bei einem Kontrollbesuch haben vermeidbare Störungen zu unterbleiben.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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