

Dieser Bereich erfasst die Vergütung für Nutzungen gemäß § 52 a UrhG.
§ 52 a Abs. 1 UrhG räumt Schulen, Hochschulen und weiteren nichtgewerblichen Bildungseinrichtungen die gesetzliche Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Texte für Unterrichts- und Forschungszwecke unter bestimmten Voraussetzungen im Intranet zu nutzen.
Diese Nutzungsart ist gegenüber der VG WORT vergütungspflichtig.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
© VG WORT 2012