

Die Abgeltung von Intranetnutzungen gemäß § 52 a UrhG im Schulbereich ist Gegenstand eines zwischen der VG WORT, der VG Bild-Kunst und den Bundesländern abgeschlossenen Gesamtvertrags. Schulen, die unter diesen Gesamtvertrag fallen, unterliegen insoweit keiner separaten Zahlungsverpflichtung.
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Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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