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Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft | 
Dieser Fonds hat auf der einen Seite die Förderung der Wissenschaft zum Ziel, auf der anderen Seite verfolgt er ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke.
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Der Förderungsfonds fördert Wissenschaft und Forschung, insbesondere durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen für die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke, die wegen ihrer hohen Spezialisierung und geringer Auflage ohne seine Hilfe nicht erscheinen könnten. Neben der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist dieser Fonds mittlerweile zum wesentlichen Instrument der Förderung wissenschaftlichen Schrifttums geworden.
Bei der Antragstellung gilt es eine Reihe von Einschränkungen (zum Beispiel darf die Auflage nur maximal 1000 Exemplare betragen und der Ladenpreis nicht subventioniert werden) zu beachten. Interessenten sollten deshalb die Richtlinien sehr genau durchlesen.
Ein paritätisch aus Verlegern und Wissenschaftlern zusammengesetzter Ausschuss befindet nach streng wissenschaftlichen Kriterien über die Möglichkeiten einer Förderung und die Höhe des Druckkostenzuschusses.
Zur Finanzierung des Förderungsfonds haben die wissenschaftlichen Verleger auf ihren Anteil am Aufkommen der Bibliothekstantieme verzichtet.
Seit Oktober 2009 beteiligt sich der Förderungsfonds am Übersetzungspreis "Geisteswissenschaften International". Das Auswärtige Amt, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Fritz Thyssen Stiftung und die VG WORT zeichnen jetzt gemeinsam innovative geistes- und sozialwisschenschaftliche Werke in deutscher Sprache aus. Den ausgezeichneten Werken soll eine professionelle Übersetzung ins Englische ermöglicht werden, um so zu einer stärkeren internationalen Verbreitung geisteswissenschaftlicher Forschungsergebnisse aus Deutschland beizutragen. Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen können unter www.geisteswissenschaften-international.de abgerufen werden.
Seit August 2009 werden aus Mitteln des Förderungsfonds jeweils 2 Stipendien zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern im Forschungsbereich Urheberrecht ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MPI für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München. Informationen erhalten Sie unter: Http://www.ip.mpg.de/ww/de/pub/forschung/forschungsfoerderung.cfm
Der Beihilfefonds übernimmt den Auftrag, den der Gesetzgeber der VG WORT auf sozialem Gebiet zugewiesen hat. Er gewährt Zuwendungen an Urheber und Verleger wissenschaftlicher Werke oder Fachwerke oder deren Hinterbliebene ähnlich wie der >>> Sozialfonds.
Der Beihilfefonds finanziert sich aus bis zu 10 Prozent der Einkünfte im wissenschaftlichen Bereich.
Seit Januar 2006 unterliegen Druckkostenzuschüsse der Umsatzbesteuerung
Auf Beschluss des Beirats der Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH kann der bewilligte Druckkostenzuschuss zuzüglich eines anteiligen Umsatzsteuerzuschusses von momentan 9 Prozent ausbezahlt werden, sofern der Verlag dies wünscht und der Antragsteller/in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese Regelung gilt vorbehaltlich einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen bis auf weiteres.
Vorkalkulation / Abrechnung
 Aus internen Gründen können Verlage ab 1. Januar 2010 Vorkalkulation und Endabrechnung zum Antrag auf Druckkostenzuschuss nicht mehr online erstellen und an den Förderungsfonds senden.
Alternativ finden Sie ab sofort auf dieser Seite Antragsformular, Vorkalkulation, Verpflichtungserklärung und Endabrechnung zum Herunterladen und Ausfüllen am Bildschirm. Die ausgefüllten Formulare müssen dann nur noch ausgedruckt und den einzureichenden Antragsunterlagen beigelegt werden.
Hier finden Sie noch bis zum 31. Dezember 2009 den Zugang zu unserem Vorkalkulations-/Abrechnungs-Wizard: https://meldungen.vgwort.de/dyna2_fond.php
 Informationen und Formulare

Versäumen Sie bitte beim Ausdruck der folgenden Formulare und Informationen nicht die PDF-Dokumente auf DinA4 anzupassen, da sonst die Druckmarken ebenfalls ausgegeben werden.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax oder per E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin bzw. an Ihren Ansprechpartner:
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