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Verwertungsgesellschaft WORT
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Telefon: 089/51412-0
eMail: vgw@vgwort.de

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Aktuelle Informationen
Google Buchsuche - Vergleich

VG WORT versendet Amicus curiae-Schriftsatz an das zuständige US-Gericht

Am 18. Februar 2010 wird sich das zuständige Gericht in New York erneut mit dem Vergleich beschäftigen. Die VG WORT hat einen so genannten Amicus curiae-Schriftsatz an das Gericht gesendet, in dem sie auf grundsätzliche Probleme bei der Rechtewahrnehmung auch in dem geänderten Vergleichsvorschlag hinweist. Der vollständige Schriftsatz kann hier eingesehen werden.

Siehe dazu auch die Aktuelle Newsletter (08. Februar 2010)

Mitteilung zur geänderten Google-Vergleichsvereinbarung

Auf der Internetseite zur Google-Vergleichsvereinbarung ist eine ergänzende Mitteilung des US-Gerichts zur veränderten Google-Vergleichsvereinbarung in deutscher Sprache abrufbar. Die ergänzende Mitteilung enthält eine Zusammenfassung der Änderungen des Vergleichs und eine Übersicht zu Handlungsmöglichkeiten und aktualisierten Fristen. Wichtig ist aus deutscher Sicht insbesondere, dass deutsche Werke nur dann noch von dem Vergleich erfasst werden, wenn sie bis zum 5. Januar 2009 veröffentlicht und beim US-Copyright Office registriert wurden oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien erschienen sind (vgl. Pressemitteilung der VG WORT vom 16. November 2009). Wegen der weiteren Änderungen wird auf die Mitteilung des US-Gerichts verwiesen.

Die Frist für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche wurde auf den 31. März 2011 verschoben. Die Frist, um die Entfernung der Bücher aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zu verlangen („Removal“), soll jetzt am 9. März 2012 ablaufen. Im Hinblick auf eine Entfernung der digitalen Kopien bei den Bibliotheken bleibt es bei der bisherigen Frist vom 5. April 2011.

Auch der geänderte Vergleichsvorschlag bedarf noch einer endgültigen Billigung durch das US-Gericht. Die Gerichtsanhörung soll am 18. Februar 2010 in New York stattfinden. Die Frist für den Austritt aus dem Vergleich – oder den Beitritt zum veränderten Vergleich – läuft am 28. Januar 2010 ab. Einwände gegen den veränderten Vergleich sind ebenfalls bis zum 28. Januar 2010 dem US-Gericht mitzuteilen.

Die VG WORT bereitet derzeit einen sogenannten amicus-curiae-Brief an das US-Gericht vor, um auf die Schwierigkeiten bei der Rechtewahrnehmung aufgrund des veränderten Vergleichs hinzuweisen (vgl. dazu die Pressemitteilung vom 27. November 2009).

VG WORT zum veränderten Google Book Settlement

München, 27.11.09 – Der Verwaltungsrat der VG WORT hat sich heute erneut mit dem Google Book Settlement befasst. Hintergrund ist der veränderte Vergleichsvorschlag im Verfahren in den USA, der insbesondere vorsieht, dass ausländische Bücher nur noch unter den Vergleich fallen, wenn sie bis zum 5. Januar 2009 im US-Copyright Office registriert waren oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien publiziert wurden.

„Wenn der veränderte Vergleichsvorschlag endgültig gebilligt werden sollte, wird dies zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtewahrnehmung für deutsche Autoren und Verlage führen. Weder die VG WORT noch die Autoren und Verlage werden mit Sicherheit feststellen können, ob ihre Bücher von dem Vergleich erfasst sind. Das gilt vor allem für den Zeitraum vor 1978, weil erst ab diesem Zeitpunkt digitale Daten im US-Copyright Office zur Verfügung stehen. Unklar ist ferner auch, inwieweit bei Übersetzungen ins Englische die Autoren und Verlage der Originalwerke unter das Settlement fallen“, betonte VG WORT-Vorstand Dr. Robert Staats...(vollständiger Text)

Überarbeitetes Google Settlement klammert deutsche Autoren und Verlage vielfach aus -
Lizenzierungsmöglichkeit für vergriffene Werke über die VG WORT

München, 16.11.09 – Im Verfahren zur Google-Buchsuche in den USA haben die Parteien dem Gericht in New York am vergangenen Freitag einen veränderten Vergleichsvorschlag vorgelegt. Sie reagierten damit auf eine Reihe von Kritikpunkten, die im Vorfeld gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geltend gemacht worden waren.

Gemäß dem neuen Vorschlag findet der Vergleich nunmehr nur noch für Bücher Anwendung, die bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright Office registriert oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien erschienen sind. Die geschützten Werke von deutschen Autoren und Verlagen dürften damit in vielen Fällen nicht mehr unter das Settlement fallen....(vollständiger Text)

 

Ergebnisse der "Status-Konferenz" am 7. Oktober 2009 vor dem US-Gericht in New York

Am 7. Oktober 2009 hat vor dem zuständigen US-Gericht in New York eine "Status-Konferenz" stattgefunden, die zu folgenden Ergebnissen geführt hat:

Die Parteien des Google-Vergleichs in den USA sind sich einig, dass der Vergleich neu auszuhandeln ist, der bisherige Vergleich ist damit obsolet. Der abgeänderte Vergleich soll dem Gericht bis zum 9. November 2009 vorliegen. Ferner wurde der Termin für die Geltendmachung von Ansprüchen hinsichtlich Büchern und Beiträgen gegenüber Google vom 5. Januar 2010 auf den 5. Juni 2010 verschoben. Außerdem soll die bisher für den 7. Oktober 2009 angesetzte, dann aber ausgesetzte gerichtliche Anhörung (Fairness Hearing) nun erst im Dezember 2009 oder Januar 2010 stattfinden.

Die Konsequenzen aus diesen Vorgaben sind für die VG WORT erst mit Vorliegen der neuen Fassung des Vergleichs abschätzbar. Wir werden unsere Mitglieder, Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten weiterhin zeitnah über die Entwicklungen informieren.

 

VG WORT begrüßt aktuelle Entwicklung beim Google-Settlement

München, 23.09.09 – Die Parteien des Google-Vergleichs in den USA wollen nach aktuellen Medien-Informationen den angestrebten Vergleich in seiner jetzigen Form nicht mehr aufrechterhalten. Damit soll auf zahlreiche Bedenken gegenüber dem Settlement reagiert werden, die unter anderem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, das Bundesministerium der Justiz und zuletzt auch das amerikanische Justizministerium geltend gemacht hatten. Die Autoren- und Verlegerverbände in den USA beantragen deshalb, dass das für den 7. Oktober 2009 anberaumte Fairness Hearing verschoben wird. Gleichzeitig wird beantragt, dass am 6. November 2009 ein Termin bei dem zuständigen Gericht in New York anberaumt wird, um den Verfahrensstand zu erörtern...(vollständiger Text)

 

Anschreiben der VG WORT an Bezugsberechtigte versand

Neben den Wahrnehmungsberechtigten wurden ab 17. August 2009 auch alle Bezugsberechtigten der VG WORT schriftlich zum Thema Google informiert. Die genauen Angaben können alle Betroffenen dem Anschreiben entnehmen.

Die Möglichkeit die angesprochenen Rechte online zu übertragen befindet sich unter http://tom.vgwort.de/GoogleSettlement/portal.

Bezugsberechtigte, die für die Teilnahme am Online-Meldesystem der VG WORT registriert sind, können die entsprechende Funktion auch mit Hilfe der ihnen bekannten Zugangsdaten über http://tom.vgwort.de/GoogleSettlement/portal/settlementlogin erreichen.

 

Wortreport August 2009 zum Thema Google

Sehr geehrte Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT,

dieser Wortreport steht ganz im Zeichen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2009 zur „Google-Vergleichsvereinbarung“. Diese Vereinbarung zwischen den amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden und Google betrifft bekanntlich auch die Rechte von deutschen Autoren und Verlagen in den USA. Noch ist zwar ungewiss, ob die Vereinbarung von dem zuständigen US-Gericht abschließend gebilligt wird. Dessen ungeachtet ist es vor dem Hintergrund knapper Fristen zwingend erforderlich, eine Rechtewahrnehmung durch die VG WORT weiter vorzubereiten. Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass die VG WORT bestimmte Rechte im Zusammenhang mit der Google-Vergleichsvereinbarung wahrnehmen soll. Eine entsprechende Wahrnehmung setzt aber noch eine Beteiligung der Autoren und Verlage voraus. Nachfolgend finden Sie die Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland nebst Erläuterungen.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Zustimmung zu diesen von der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland als erteilt gilt, wenn Sie nicht binnen 6 Wochen seit Absendung dieses Wort Reports ausdrücklich widersprechen (§ 5 des Wahrnehmungsvertrags). ...(vollständiger Text)

 

Ergänzung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort
sowie des Inkassoauftrags für das Ausland

Die VG Wort wird in wenigen Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren. Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären. Bitte sehen Sie derzeit noch von entsprechenden Erklärungen gegenüber der VG Wort ab. Den genauen Wortlaut der Änderungen können Sie HIER nachlesen.

VG Wort-Beschluss zum Google-Settlement: „Urheberrecht vom Kopf auf die Füße stellen“

München, 23.05.09 – Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen,dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten. Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben...(vollständiger Text)

Informationen zum Google-Vergleich
(Stand: 4. Mai 2009)

Wie bereits berichtet, hat die VG Wort einen Vorschlag zum Umgang mit dem Google-Vergleich erarbeitet. Dieser Vorschlag gilt nur für den Fall, dass das zuständige Gericht in den USA den Vergleich endgültig billigt. Für das Gerichtsverfahren in den USA haben sich aufgrund von Eingaben von Autoren und deren Erben in der letzten Woche folgende wichtige Änderungen ergeben:

  • Die Frist für einen vollständigen Austritt aus dem Vergleich („Opt out“) hat sich vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
  • Die Frist für die Geltendmachung von Einwänden gegen den Vergleich („Objections“) hat sich ebenfalls vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
  • Die Gerichtsanhörung zu dem Vergleich („Fairness-Hearing“) soll jetzt am 7. Oktober 2009 stattfinden. Anschließend wird das Gericht voraussichtlich entscheiden, ob und inwieweit der Vergleich endgültig Bestand hat.

Problematisch ist, dass die weiteren Fristen aus dem Vergleich nach derzeitigem Stand unverändert fortbestehen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Frist 5. Januar 2010 für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Digitalisierungen, die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen wurden.

Ansonsten haben die zeitlichen Verschiebungen für den Vorschlag der VG Wort zunächst keine Auswirkungen. Über diesen Vorschlag, der im Folgenden in Form von Fragen und Antworten näher dargestellt werden soll, wird die Mitgliederversammlung der VG Wort am 23. Mai 2009 entscheiden.

1. Was schlägt die VG Wort vor?

Zusammengefasst sollen der VG Wort folgende Rechte aus dem Google-Vergleich durch eine Änderung des Inkassoauftrags für das Ausland übertragen werden:

  • Der Vergütungsanspruch für Digitalisierungen von Büchern, die Google bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen hat.
  • Der Vergütungsanspruch für Digitalisierungen von Beiträgen („Inserts“) in seit dem 1. Januar 1987 erschienenen wissenschaftlichen Büchern, die Google bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen hat.
  • Das Recht, vergriffene und lieferbare Bücher aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zu entfernen.

Diese Rechtsübertragung soll verbunden werden mit folgenden Änderungen des Wahrnehmungsvertrages:

  • Der VG Wort soll das Recht eingeräumt werden, digitale Nutzungen von vergriffenen Werken zu lizenzieren. Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Einwilligung der Rechteinhaber. Die Rechtseinräumung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Der VG Wort soll ferner im Hinblick auf lieferbare Werke das Recht eingeräumt werden, digitale Vervielfältigungen zu dem ausschließlichen Zweck zu erlauben, bibliographische Angaben im Internet anzuzeigen.

2. Wie lautet der konkrete Formulierungsvorschlag für die Mitgliederversammlung?

Die Satzungskommission der VG Wort hat am 20. April 2009 den Vorschlag für eine Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Inkassoauftrags für das Ausland beschlossen.

3. Was muss bis zum 4. September 2009 unternommen werden?

Diese Frist ist dann von Bedeutung, wenn ein vollständiger „Austritt“ aus dem Vergleich erklärt („Opt out“) oder Einwände gegen den Vergleich vorgetragen werden sollen („Objections“). Beides ist nicht über die VG Wort möglich, sondern muss individuell erfolgen. Ein „Opt out“ hätte zur Folge, dass keine Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommenen Digitalisierungen geltend gemacht werden könnten. Im Hinblick auf „Objections“ hat der Börsenverein und der SBVV gemeinsam mit anderen europäischen Verlegerverbänden eine amerikanische Anwaltskanzlei damit beauftragt, diese für sie vorzubringen. Damit wollen sie die grundsätzlichen Bedenken aus europäischer Sicht gegen den Vergleich geltend machen. Wenn dem Vorschlag der VG Wort gefolgt werden soll, ist zunächst nichts weiter zu unternehmen. (Vgl. zum weiteren Verfahren der VG Wort)

4. Welche Werke erfasst der Vorschlag der VG Wort?

Der Vorschlag erfasst Originalwerke, aber auch Bearbeitungen – wie insbesondere Übersetzungen – oder Sammelwerke.

5. Können auch Vergütungsansprüche für Beiträge („Inserts“) über die VG Wort geltend gemacht werden?

Vergütungsansprüche für Digitalisierungen von Beiträgen („Inserts“) kann die VG Wort nur für Beiträge, die in seit dem 1. Januar 1987 erschienenen Büchern enthalten und von Autoren für die Fotokopierausschüttung gemeldet worden sind, wahrnehmen. Für sonstige Beiträge – also insbesondere Beiträge in belletristischen Werken – fehlen der VG Wort die erforderlichen Daten. Entsprechende Rechte müssen deshalb individuell geltend gemacht werden.

6. Was gilt für Bücher, die nicht in Deutschland erschienen sind?

Die VG Wort kann nur Rechte an Werken wahrnehmen, die in Deutschland erschienen sind. Eine Rechtewahrnehmung kommt also z.B. nicht in Betracht für Bücher deutscher Autoren, die in den USA veröffentlicht wurden. Im Hinblick auf Werke, die in Österreich und in der Schweiz erschienen sind, ist die VG Wort im ständigen Gespräch mit ihren Schwestergesellschaften (Literar Mechana; Pro Litteris) und hofft, dass hier im Ergebnis eine parallele Rechtewahrnehmung möglich wird.

7. Was sind die Vorteile des Vorschlags?

Der Vorschlag der VG Wort würde dazu führen, dass der „Schadensersatz“ für die bereits vorgenommenen Digitalisierungen flächendeckend geltend gemacht werden könnte. Ferner wäre sichergestellt, dass Autoren und Verlage über die digitale Nutzung ihrer Werke selbst entscheiden können. Das „Removal“ bedeutet nicht, dass eine digitale Nutzung der Werke durch Google nicht mehr möglich wäre. Vielmehr können über das Google-Partnerprogramm entsprechende Lizenzen verhandelt und eingeräumt werden. Im Hinblick auf vergriffene Werke würde dies – bei Einwilligung der Rechteinhaber – zentral über die VG Wort abgewickelt werden. Das gilt auch in Bezug auf andere interessierte Nutzer, wie insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europäische Digitale Bibliothek („Europeana“).  Insoweit bestehen bereits konkrete Überlegungen für eine Zusammenarbeit.

Eine Rechtewahrnehmung durch die VG Wort würde dazu führen, dass sich Autoren und Verlage nicht selbst um die komplizierte Rechtewahrnehmung kümmern müssen. Hinzu kommt, dass eine gebündelte Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen möglich wird. Bei einer individuellen Rechtewahrnehmung wäre eine enorme Rechtszersplitterung zu befürchten und möglicherweise auch eine Vielzahl von Auseinandersetzungen.

8. Wie ist das weitere Verfahren bei der VG Wort?

Die Entscheidung über den Vorschlag fällt bei der Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009. Anschließend wird die VG Wort ihre Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages unterrichten. Bei Wahrnehmungsberechtigten sieht der Wahrnehmungsvertrag vor, dass Änderungen als vereinbart gelten, wenn der Autor oder der Verlag nicht binnen 6 Wochen nach Unterrichtung widersprechen. Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären. Für Bezugsberechtigte wird die VG Wort deshalb ein Internetportal einrichten, das eine elektronische Rückmeldung – neben der schriftlichen Einverständniserklärung – ermöglicht.

9. Wie will die VG Wort die Rechte konkret in den USA geltend machen?

Die VG Wort beabsichtigt, eine Datenbank aufzubauen, die Autoren, Verlage, Werktitel und ISBN enthält. Das geschieht insbesondere im Zusammenwirken mit der Deutschen Nationalbibliothek. Gewisse Schwierigkeiten bestehen bei der Ermittlung von Daten für Autoren vor 1987 und für Verlagsdaten vor 1970. Hier werden Lösungsmöglichkeiten geprüft. Wenn feststeht, inwieweit Autoren und Verlage der VG Wort Rechte eingeräumt haben, werden die entsprechenden Daten an die „Book Rights Registry“ in den USA übermittelt. Dort müssen die Vergütungsansprüche geltend gemacht und das „Removal“ erklärt werden.

10. Wie werden die Vergütungsansprüche behandelt?

Die Vergütung für die bereits digitalisierten Werke würde zentral über die VG Wort eingezogen und anschließend an die Berechtigten ausgeschüttet. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Zahlungen aus den USA erst nach einiger Zeit erfolgen. Die Grundzüge der Verteilung des Geldes, insbesondere die Höhe der Anteile von Autoren und Verlagen, werden durch die zuständigen Gremien in der VG Wort festgelegt werden.

11. Was passiert mit Vergütungen, die keinem Autor zugeordnet werden können?

Derzeit wird geprüft, ob die VG Wort zu gegebener Zeit ein Verzeichnis der Werke, für die Vergütungen gezahlt worden sind, bei der die VG Wort aber die berechtigten Autoren nicht kennt, im Internet zugänglich machen kann. Damit würde es Autoren ermöglicht, sich zu melden und Vergütungen noch geltend zu machen. Das wäre insbesondere im Hinblick auf fehlende Daten von Autoren vor 1987 sinnvoll.

12. Wie wird es bei der Lizenzierung von vergriffenen Werken weitergehen?

Im Hinblick auf die Lizenzierung vergriffener Werke werden, sobald die VG Wort ein entsprechendes Verhandlungsmandat bekommt, Gespräche mit Google – wegen einer Einbeziehung in das Google-Partnerprogramm – und mit anderen interessierten Nutzern geführt werden.

13. Was passiert, wenn verschiedene Rechteinhaber an einem Werk unterschiedliche Erklärungen abgeben?

Problematisch ist es, wenn Rechteinhaber (Autoren und Verlage) ihre Rechte teilweise durch die VG Wort wahrnehmen lassen und teilweise einer Änderung des Wahrnehmungsvertrages widersprechen. Im Grundsatz wird die VG Wort so verfahren, dass bei widersprechenden Erklärungen verschiedener Rechteinhaber eine Rechtewahrnehmung durch die VG Wort ausscheidet. In diesem Fall müssen Autor und Verlag ihre Rechte unmittelbar bei der Book Rights Registry in den USA geltend machen und dort gegebenenfalls ein Schiedsverfahren durchführen.

Ergänzungen und Änderungen bleiben Vorbehalten.

 

Postversand zum Thema

München, 11.03.09 - An alle Bezugsberechtigten der VG WORT wurde folgendes Anschreiben mit weiteren Informationen, sowie eine Kopie der Gerichtsbekanntmachung zu diesem Thema verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie möglicherweise bereits dem letzten Newsletter der VG WORT entnommen haben, ist es im Herbst 2008 zu einer Vereinbarung zwischen amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie dem Suchmaschinenbetreiber Google gekommen. Hintergrund des Vergleichs ist, dass Google seit dem Jahr 2004 Buchbestände aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt hat, um sie zum Aufbau einer Datenbank und für die Anzeige von kurzen Auszügen („snippets“) zu nutzen. Insgesamt handelt es sich um bislang ca. 7 Mio. Bücher, darunter selbstverständlich auch deutschsprachige Werke. Gegen Google haben die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände wegen der Verletzung von Urheberrechten geklagt. Dabei handelt es sich um eine sog. „class action“, die das deutsche Recht nicht kennt. Das Besondere an dieser Klageform ist, dass Entscheidungen im Rahmen der „class action“ nicht nur Wirkungen für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer „class“ entfalten. Betroffen sind deshalb auch deutsche Autoren und Verlage im Hinblick auf ihre Rechte in den USA.

Der Vergleich bedarf noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts in New York. Zuvor müssen die Gruppenmitglieder innerhalb und außerhalb der USA über die Regelungen des Vergleichs informiert werden. Zu diesem Zweck wurden bereits Anzeigen der Kläger in deutschen Zeitungen veröffentlicht. Ferner hat sich das für die Unterrichtung der Rechteinhaber zuständige Unternehmen in den USA an die VG Wort gewandt, um Wahrnehmungsberechtigte und Bezugsberechtigte in Deutschland unmittelbar informieren zu können. Die VG Wort hat sich dazu – auf der Grundlage einer entsprechenden Kostenübernahme – bereit erklärt. In der Anlage finden Sie deshalb die deutsche Kurzfassung der offiziellen Gerichtsinformation. Die Langfassung kann auf der in deutscher Sprache zugänglichen Internetseite www.googlebooksettlement.com abgerufen werden...(vollständiger Text des Anschreibens)

 

Aktueller Newsletter Februar 2009 zum Thema Google:
Google-Vergleich: Arbeitsgruppe prüft Änderung des Wahrnehmungsvertrags

München, 03.02.09 - Wie Sie möglicherweise bereits der Presse entnommen haben, ist es im Herbst 2008 zu einer Vereinbarung zwischen amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie dem Suchmaschinenbetreiber Google gekommen. Hintergrund des Vergleichs ist, dass Google seit dem Jahr 2004 Buchbestände aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt hat, um sie zum Aufbau einer Datenbankund für die Anzeige von kurzen Auszügen („snippets“) zu nutzen. Insgesamt handelt es sich um ca. sieben Mio. Bücher, darunter selbstverständlich auch deutschsprachige Werke. Gegen Google haben die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände wegen der Verletzung von Urheberrechten geklagt. Dabei handelt es sich um eine so genannte „class action“, die das deutsche Recht nicht kennt. Das besondere an dieser Klageform ist, dass Entscheidungen im Rahmen der „class action“ nicht nur Wirkungen für die Parteien des Rechtsstreits,sondern für alle Mitglieder einer „class“ entfalten. Betroffen sind deshalb auch deutsche Autoren und Verlage im Hinblick auf ihre Rechte in den USA.

Der Vergleich bedarf noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts in New York. Zuvor müssen die Gruppenmitglieder innerhalb und außerhalb der USA über die Regelungen des Vergleichs informiert werden. Zu diesem Zweck wurden bereits Anzeigen des Gerichts in deutschen Zeitungen veröffentlicht. Ferner kann die offizielle Information des Gerichts in deutscher Sprache unter http://www.googlebooksettlement.com/r/view_notice abgerufen werden. Unter http://www.googlebooksettlement.com/r/home finden sich weitere Erläuterungen und unter http://books.google.de/ kann man sich die Buchsuche schon einmal ansehen. Zum besseren Verständnis werden die Eckpunkte des Vergleichs hier nochmals zusammengefasst; die Erläuterungen orientieren sich dabei an der - teilweise schwer verständlichen - Terminologie der Gerichtsinformation...(vollständiger Text)

 

Gemeinsam den Verlust von Bücherrechten an Google verhindern - Allianz deutscher Autoren und Verlage

München, 23.01.09 – Verwertungsgesellschaft Wort, Verband deutscher Schriftsteller und Börsenverein des Deutschen Buchhandels erarbeiten Lösung für deutsche Urheber und Verlage / Etwa sieben Millionen Bücher durch Google ungenehmigt digitalisiert

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), der Verband deutscher Schriftsteller in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (VS) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) und mit ihm der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV wollen deutschsprachigen Autoren und Verlagen helfen, angemessen mit der ungenehmigten Digitalisierung ihrer Bücher durch den Suchmaschinenbetreiber Google in den USA umzugehen. „Ein effizienter Schutz der Interessen von Urhebern und Verlagen ist in dieser Situation am besten durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu erreichen“, sagte Dr. Robert Staats, Geschäftsführer der VG Wort. „In der Geschichte des Urheberrechts sind noch nie sieben Millionen Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber von einem kommerziellen Unternehmen zur eigenen Nutzung vervielfältigt worden“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, „Wir werden dafür sorgen, dass es dabei in den USA nicht zu einer kalten Enteignung deutscher Rechteinhaber kommt.“ Diese Auffassung teilt auch der Verband deutscher Schriftsteller (VS). „Die amerikanische Lösung kommt einem Ausverkauf von Urheberrechten gleich und gefährdet die soziale und ökonomische Lage der Autoren existentiell“ erklärte Vorsitzender Imre Török...(vollständiger Text)

 

  Weiterführende Links
Startseite http://www.googlebooksettlement.com
Vergleichstext (englisch) http://www.googlebooksettlement.com/r/view_settlement_agreement

 

 




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