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Verwertungsgesellschaft WORT
Rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung
Goethestraße 49
80336 München

Telefon: 089/51412-0
eMail: vgw@vgwort.de

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Fotokopieren in Schulen
Im Urheberrecht gibt es auch Einschränkungen:
So sind sog. "Vervielfältigungen  zugunsten der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit zulässig". Aber auch  Vervielfältigungen und Verbreitungen im Rahmen von Sammlungen für Kirchen- und Schulzwecke zulässig. In diesem Falle ist der Autor oder der Inhaber des Nutzungsrechts zu informieren und ein Honorar zu zahlen. Informationen hierzu bei der  "Abteilung Schulbuch" Auch von Schulfunksendungen dürfen Vervielfältigungsstücke angefertigt werden.
Für Schulen von Bedeutung ist der  § 53, Absatz 3 UrhG:
Er erlaubt die Vervielfältigung von kleinen Teilen eines Druckwerks im Unterricht in der "für eine Klasse erforderlichen Anzahl". Der Urheber bzw. in unserem Fall die VG Wort, hat jedoch gegenüber dem Hersteller und dem Betreiber der eingesetzten Kopiergeräte einen Vergütungsanspruch. Die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) macht die Ansprüche der VG Wort und VG Bild-Kunst geltend. Die Verteilung an die Urheber regelt der  Verteilungsplan 
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Autoren 

         
Wie die Tantieme entsteht   Diese Tantieme ist Teil der Reprographieabgabe. Der Gesamtkomplex ist derart weit verzweigt, daß der Bereich „Fotokopieren in Schulen“ hier gesondert unter die Lupe genommen werden soll. Schnelles Vervielfältigen von Lehrmaterial ist aus dem modernen Unterricht nicht mehr wegzudenken. Nicht nur aus Schulbüchern wird kopiert, sondern auch aus vielen anderen Quellen.
Woher das Geld kommt   Nachdem wir die Anzahl der an Schulen gefertigten, geschätzten Kopien ermittelt hatten, handelten wir eine jährliche Pauschalsumme mit den Kultusministerien aus. Die Gesamtschülerzahl in der BRD ist übrigens als „Gleitklausel“, integriert. Wir ziehen das Aufkommen auch für unsere Schwestergesellschaften VG BILD-KUNST (für Fotos, Kunstwerke, Grafiken) und VG MUSIKEDITION (für Noten) ein.
Was kopiert wird   Neben der Gesamtzahl der Kopien ist auch die Art der Textvorlagen entscheidend. Den Schlüssel für eine genaue Aufteilung haben wir ebenfalls in langwierigen Auswertungen ermittelt. Der Löwenanteil liegt natürlich bei den Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmitteln, soweit sie Originaltexte und -graphiken bieten. Davon zu trennen sind „Lesebücher“ als Sammlungen von Fremdtexten: die hierfür fällige Vergütung fließt in eine gesonderte Ausschüttung, die Schulbuchtantieme.
Wohin das Geld fließt   Neben den fünf Bereichen, die aufgestockt werden, gibt es zudem noch eine eigenständige Sonderausschüttung: Kopien von Schulbuch-Originaltexten vergüten wir direkt an die Schulbuchverlage. Diese haben sich verpflichtet, den 50%igen Urheberanteil an ihre Autoren weiterzureichen. Der einzelne Autor braucht hier also in keinem Stadium aktiv zu werden, wir und - zu guter Letzt die Verlage - erledigen alles. Auch ein „Wahrnehmungsvertrag“ ist nicht vonnöten.

Verlage

           
Wie die Tantieme entsteht   Schnelles Vervielfältigen ist aus dem modernen Unterricht nicht mehr wegzudenken. Vor allem aus Schulbüchern, Arbeitsheften und ähnlichen Quellen wird fotokopiert.
Woher das Geld kommt   Nachdem wir die Anzahl der an Schulen gefertigten, geschützten Kopien ermittelt hatten, handelten wir eine jährliche Pauschalsumme mit den Kultusministerien aus. Die Gesamtzahl aller deutschen Schüler ist übrigens als Gleitklausel integriert.
Was kopiert wird

  Neben der Zahl der Kopien ist auch die Art der Textvorlagen entscheidend. Ein Schlüssel für die genaue Aufteilung wurde in detailreichen Teststudien ermittelt. Der Löwenanteil liegt natürlich bei Schulbüchern und anderen Unterrichtsmitteln. Davon zu trennen sind "Lesebücher", also Sammlungen von übernommenen Texten.
Wohin das Geld fließt   Die Grafik zeigt - neben den fünf Bereichen, die aufgestockt werden - eine Sonderausschüttung: Kopien von Schulbuch-Originaltexten zahlen wir direkt an die Schulbuchverlage aus. Jeder Schulbuchverlag, der hier partizipieren will, muß vorab einen Verlagsvertrag mit uns abschließen. Darin verpflichtet er sich unter anderem, den 50%igen Autorenanteil aus diesen Geldern an seine Urheber weiterzureichen.

Graphik 

 

Graphik Fotokopieren in Schulen




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