Informationen für den Bereich Texte im Internet / METIS

Auf dieser Seite erhalten Sie eine grundlegende Einführung in die neue Tantieme

Aktuelle Informationen für den Bereich Texte im Internet / METIS (letztes update 20.01.2010)

Allgemein

Die neue Tantieme berücksichtigt Texte und Textdokumente (PDF-Dateien) die im Internet erscheinen. Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die einzelnen Texte individuell gekennzeichnet werden. Dabei wird pro Text ein unsichtbares (auch „blindes“) Bild bzw. eine Erweiterung des Dokumentenlinks als Zählmarke eingebettet. Wir ermitteln die Anzahl der Zugriffe, die Anzahl der Browsersitzungen und die Anzahl der Abrufer pro Artikel.

Die so ermittelten Daten werden jedoch nur benötigt, um festzustellen, ob der jeweilige Artikel im Messzeitraum (Kalenderjahr) ausschüttungsbezogene Schwellenwerte überschritten hat. Eine anderweitige Verwendung der Daten wird ausgeschlossen. Die konkret erreichten Abrufzahlen sind nicht zugänglich und werden auch auf Anfrage nicht bekannt gegeben. Es erfolgt lediglich die Bekanntgabe, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung erfolgt.

Zur Ermittlung der Abrufzahlen setzen wir eine Technologie ein, die bereits seit Jahren erfolgreich von der Werbewirtschaft (IVW) verwendet wird um Reichweiten festzustellen („Skalierbares Zentrales Messverfahren“ -> http://www2.infonline.de/de/szm-verfahren/). Dieses Verfahren ist in den Bereichen „Geprüftes Zählverfahren“, „Geprüfte Verfahrensüberwachung“ und „Geprüfte Internet Security“ TÜV-zertifiziert.

Möglichkeiten für Urheber am Verfahren teilzunehmen

Für Urheber gibt es momentan zwei Möglichkeiten am Verfahren teilzunehmen. Im ersten Fall (= reguläre Ausschüttung) erfolgt die Zugriffszählung nach dem oben beschriebenen Verfahren. Im zweiten Fall ist es dem Urheber nicht möglich auf fremden Internetseiten den Einbau einer Zählmarke zu erreichen (= Sonderausschüttung).

Möglichkeit 1: Die reguläre Ausschüttung

Um an diesem Verfahren teilnehmen zu können, müssen die jeweiligen Texte individuell gekennzeichnet werden. Dabei wird pro potentiell meldefähigen Text (Mindestumfang = 1800 Anschläge) ein unsichtbares (auch „blindes“) Bild als Zählmarke eingebettet. Bei jedem Abruf der Textseite erfolgt damit automatisch auch ein Zugriff (Zählimpuls) auf das Zählsystem. Die Zugriffe werden dort ausgewertet und die ausschüttungsrelevanten Werte ermittelt.

Sobald zu einer Zählmarke ein ausschüttungsbezogener Schwellenwert erreicht wird, ist diese Information im Meldesystem abrufbar. Erst jetzt muss der zugehörige Text vom Besitzer der Zählmarke über das Meldeportal gemeldet werden. Die Meldung enthält Informationen über den Text und dessen Standort im Internet (Inhalt, Art, Co-Autoren, sonstige Beteiligte, Standort des Textes im Internet).

Die anschließende Vergütung für alle korrekt eingereichten Meldungen erfolgt jährlich.

Diese Grundlage für die reguläre Ausschüttung gilt unabhängig davon, ob sich ein Text auf der eigenen Seite (Homepage) oder auf einer fremden Seite (z.B. der Seite eines Verlages) befindet. Für den Einbau der Zählmarken ist jeweils der Betreiber der Textseite verantwortlich.

Der Text befindet sich auf einer eigenen Internetseite

Sämtliche Vorgänge zum Erhalt einer Ausschüttung (Einbau der Zählmarke, Recherche zum Mindestabruf und Meldung des Textes) müssen in diesem Fall vom Urheber selbst durchgeführt werden. (weitere Informationen über Zählmarken)

Befinden sich ausschüttungsrelevante Texte auf der eigenen Homepage, die zusammen mit anderen Urhebern verfasst wurden, so muss ein Bestandteil der Zählmarke zu dem jeweiligen Text an den oder die Miturheber weitergegeben werden, damit alle Texturheber ihre Ansprüche geltend machen können.

Der Text befindet sich auf einer fremden Seite

Alle beschriebenen Vorgänge (Einbau der Zählmarke, Recherche zum Mindestabruf und Meldung des Textes) werden vom jeweiligen Seitenbetreiber durchgeführt. An die Texturheber wird nur ein Bestandteil der jeweiligen Zählmarke/n weitergegeben. Mit diesem Teil der Zählmarke/n können alle Texturheber ihre Ansprüche über das Meldesystem der VG WORT geltend machen.

Die notwendigen Schritte in der Zusammenfassung

Eigene Seite:

  1. Einmalige Teilnahmeregistrierung des Urhebers im Meldesystem der VG WORT (unter: http://tom.vgwort.de/portal/registration/newregistration_init)
  2. Abholen einer Zählmarke pro Text (bei anonymen Zählmarken, ist die Bestellung auch ohne Zugangsdaten möglich, unter http://tom.vgwort.de)
  3. Jeder Text wird mit einer eigenen Zählmarke versehen und danach im Internet genutzt.
  4. Nach Erreichen des Schwellenwertes erfolgt die Meldung des Textes an die VG WORT.
  5. Weitergabe des Bestandteils der jeweiligen Zählmarke an Co-Urheber (falls vorhanden)
  6. Erhalt der Tantieme zu allen gültig eingereichten Meldungen

Fremde Seite

  1. Einmalige Teilnahmeregistrierung des Urhebers im Meldesystem der VG WORT (unter: http://tom.vgwort.de/portal/registration/newregistration_init)
  2. Weitergabe der eigenen VG WORT Karteinummer an den jeweiligen Seitenbetreiber
  3. Automatische Benachrichtigung, sobald ausschüttungsrelevante Verlagsmeldungen im persönlichen Bereich des VG WORT Meldesystems bereitstehen (Ab Anfang Juni des Folgejahres) und Bestätigung dieser Meldungen.
  4. Alternativ für Punkt 2 + 3, wenn in der Verlagsmeldung keine Karteinummer an die VG WORT weitergegeben wurde: Erhalt des für die Meldung notwendigen Bestandteils der Zählmarke/n,
    Prüfung ob eine Meldung möglich ist und gegebenenfalls Eingabe dieser Bestandteile und Bestätigung der Verlagsmeldung.
  5. Erhalt der Tantieme zu allen gültig eingereichten Meldungen

Möglichkeit 2: Sonderausschüttung

Es gibt derzeit noch Verlage, die nicht bzw. noch nicht an METIS teilnehmen. In diesem Fall ist eine Teilnahme des Urhebers an der regulären Ausschüttung unmöglich, denn es erfolgt keine ausschüttungsrelevante Zugriffszählung.

Da kein Rechtsanspruch auf Einbau der VG WORT Zählmarke besteht, können Urheber die betreffenden Texte auf solchen Seiten aber auch ohne Zugriffszählung anmelden. Die Textmeldung erfolgt einzeln und ist nur im jeweiligen Kalenderjahr (1.1. – 31.12) und nur über das Meldesystem der VG WORT möglich.

Die Vergütung für alle korrekt eingereichten Meldungen zur Sonderausschüttung erfolgt einmalig. Der Ausschüttungsbetrag pro Text liegt unter dem der regulären Ausschüttung. (weitere Informationen zur Sonderausschüttung)

Die Kurzinformation für Urheber als PDF

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Teilnahme von Verlagen

Die Teilnahme von Seitenbetreibern (Verlagen) ist in den meisten Fällen Vorraussetzung für den regulären Ablauf des Verfahrens. Verlage erhalten aus diesem Grund einen eigenen Anteil an der Tantieme, sobald sie sich am System beteiligen.

Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die jeweiligen Texte zuerst individuell gekennzeichnet werden. Dabei wird pro Text ein unsichtbares (auch „blindes“) Bild als Zählmarke eingebettet. Bei jedem Abruf der Textseite erfolgt damit automatisch auch ein Zugriff (Zählimpuls) auf das Zählsystem. Die Zugriffe werden dort ausgewertet und die ausschüttungsrelevanten Werte ermittelt. Ein Ausfall des Zählsystems hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Artikels.

Wird zu einer Zählmarke ein ausschüttungsbezogener Schwellenwert erreicht, verständigt die VG WORT den Verlag. Erst jetzt muss der zugehörige Text gemeldet werden. Eine Meldung zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. sofort nach dem Einbau der Zählmarke) wird zukünftig jedoch ebenfalls möglich sein. Die Meldung enthält Informationen über den Text (Inhalt, Art, Autoren, sonstige Beteiligte, Standort des Textes im Internet). Im Anschluß an die Verlagsmeldung muss ein Bestandteil der Zählmarke den Texturhebern für deren Meldung zur Verfügung gestellt werden.

Die anschließende Vergütung für alle korrekt eingereichten Meldungen erfolgt jährlich für Urheber und Verlage getrennt. Die Verlagstantieme ist nicht von der rechtzeitigen und vollständigen Urhebermeldung abhängig.

Die notwendigen Schritte in der Zusammenfassung

  1. Einmalige Teilnahmeregistrierung des Verlages im Meldesystem der VG WORT (unter: http://tom.vgwort.de/portal/registration/newregistration_init)
  2. Abholen einer Zählmarke pro Artikel (Zugangsdaten erforderlich! Unter: http://tom.vgwort.de)
  3. Jeder Artikel wird mit einer eigenen Zählmarke versehen und danach im Internet genutzt.
  4. Die Meldung ist ab dem Start der Zählung möglich. Um eine Ausschüttung zu erhalten, muss jeder Text einen bestimmten Mindestzugriff erreichen
  5. Bereitstellen der notwendigen Urheberinformation (entweder im Rahmen der Verlagsmeldung oder direkt an die Urheber)
  6. Erhalt des Verlagsanteils der Tantieme zu allen gültig eingereichten Meldungen

Ausblick

Als nächster Schritt im Rahmen der Systemumstellung ist die Umsetzung der von Verlagen benötigten Module vorgesehen. Dabei ist es aus Sicht der VG WORT vor allem wichtig, dass alle nötigen Schritte zum Erhalt der Verlagstantieme (siehe „Zusammenfassung“ Punkt 2 bis 5) automatisierbar und in verlagsseitig bestehende IT Lösungen integrierbar sind. Den hohen Automatisierungsgrad versuchen wir z.B. mit Hilfe sog. Webservices zu erreichen. Ziel ist es, dass auf Verlagsseite keine bzw. nur marginale laufende Aufwände entstehen.

Kurzinformation für Verlage als PDF

 

Hinweis: auf allen potentiell meldefähigen Seiten und zu allen Dokumenten zum Bereich Texte im Internet / METIS werden mit Hilfe eines VG WORT Zählpixels die Zugriffe ermittelt. Dabei erfolgt (wie generell bei dem von der VG WORT verwendeten System) keine dauerhafte Speicherung der IP-Adresse der jeweiligen Seitennutzer. Es erfolgt keine Rückverfolgung früherer Seitenaufrufe des gleichen Nutzers und keine Auswertung der Daten die den für die Zählung notwendigen Rahmen übersteigt..

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