

In einigen Bereichen der VG WORT können Berechtigte auch ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags Ausschüttungen beziehen. Möglich ist dies in den Bereichen
Im Bereich Wissenschaft werden Autoren nach ihrer ersten Meldung automatisch als „Bezugsberechtigte“ registriert. Sie erhalten von der VG WORT eine Mitteilung über die Registrierung, die auch über die Karteinummer informiert. Im Bereich Texte im Internet (METIS) gilt dies für Autoren und für Verlage.
Meldungen können entweder online über das Portal T.O.M. übermittelt oder auf den Papierformularen (Formular Wissenschaft bestellen) vorgenommen werden. Die VG WORT würde es begrüßen, wenn die elektronischen Meldemöglichkeiten verstärkt genutzt würden.
Für das Online-Meldesystem (T.O.M.) ist eine gesonderte Registrierung notwendig. Das Download-Dokument (Meldesystemregistrierung) muss persönlich unterschrieben und im Original per Post bis zum 31. Dezember an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert.
Verlage können im Bereich Wissenschaft ohne Wahrnehmungsvertrag keine Ausschüttung erhalten und in diesem Bereich über T.O.M. keine Meldung abgeben.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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