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Mitglieder

Autoren und Verlage, die seit mindestens drei Jahren wahrnehmungsberechtigt sind, können sich unter Angabe der Berufsgruppe, der sie als Mitglied angehören wollen, um die Aufnahme bewerben. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand, nachdem er die Zustimmung der Verwaltungsratsmitglieder der zuständigen Berufsgruppe eingeholt hat. Mitglied kann werden, wer

  • in den Berufsgruppen 1, 2, 4 und 5 in den letzten drei Kalenderjahren einen je nach Berufsgruppe festgelegten Mindestbetrag bei den Ausschüttungen erhalten hat (§ 2 III. der Satzung) bzw.
  • in der Berufsgruppen 3 und 6 die Erwartung rechtfertigt, dass der Ertrag seiner Rechte die Wahrnehmung lohnt (§ 2  IV. der Satzung).

Für die Mitgliedschaft werden eine niedrige Aufnahmegebühr und ein bescheidener jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben (§ 2 VIII. der Satzung).

Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.

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