

Autoren und Verlage, die seit mindestens drei Jahren wahrnehmungsberechtigt sind, können sich unter Angabe der Berufsgruppe, der sie als Mitglied angehören wollen, um die Aufnahme bewerben. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand, nachdem er die Zustimmung der Verwaltungsratsmitglieder der zuständigen Berufsgruppe eingeholt hat. Mitglied kann werden, wer
Für die Mitgliedschaft werden eine niedrige Aufnahmegebühr und ein bescheidener jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben (§ 2 VIII. der Satzung).
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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