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Einnahmen

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. Vergütungsansprüche, die Einzelne aus gesetzlichen oder organisatorischen Gründen nicht selbst geltend machen können, nimmt die VG WORT treuhänderisch für sie wahr.

Wir ziehen Zahlungen von den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden ein (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder). Deren Höhe ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge festgelegt. Daneben werden für Nutzungen von Werken im Ausland Vergütungen aufgrund von Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit ausländischen Schwestergesellschaften eingenommen.

Auszahlungen

Die so erzielten Einnahmen werden nach den Bestimmungen eines von den Mitgliedern der VG WORT beschlossenen Verteilungsplans an die Berechtigten ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquoten legt der Verwaltungsrat der VG WORT jährlich fest. Damit Urheber oder Verlage an der Ausschüttung teilnehmen können, müssen für einen Großteil der Werke und Beiträge Meldungen abgegeben werden; in wenigen Bereichen erfolgt die Ausschüttung dagegen automatisch. Die Auszahlungen finden in der Regel zweimal jährlich statt.

Bitte beachten Sie, dass uns stets eine gültige Anschrift und Bankverbindung vorliegen muss. Änderungen der E-Mail-Adresse, der Postanschrift, des Namens sowie der Bankdaten sind der VG WORT umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen, dafür das Online-Service-Portal T.O.M. zu nutzen.

Im SEPA-Raum erfolgt die Ausschüttung per Überweisung auf das angegebene Konto. Bankverbindungen außerhalb des SEPA-Raums können leider nicht berücksichtigt werden. Hier erfolgt die Auszahlung per Verrechnungsscheck.

Zahlungen werden erst bei Beträgen über € 10,00 durchgeführt. Andernfalls wird der Betrag zurückbehalten, bis einem Urheber oder Verlag in der Addition eine höhere Summe zusteht.

Eine Verschiebung der Ausschüttungstermine für einzelne Empfänger ist nicht möglich.

Steuern

Einkommenssteuer

Die Zahlungen der VG WORT an Urheber und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben.

Umsatzsteuer

  • Gesetzliche Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG unterliegen seit der Hauptausschüttung 2020 nicht mehr der Umsatzsteuer (siehe Sonderinformation).

  • Urheberrechtliche Nutzungsrechte unterliegen weiterhin der Umsatzsteuer.

  • Auszahlungen an Urheber unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

  • Bei Verlagen findet der Regelsteuersatz von 19 % Anwendung.

Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, teilen Sie uns dies bitte bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrages mit. Bei Änderungen der Umsatzsteuerpflicht oder der Steuerdaten sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der VG WORT mitzuteilen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Abzugssteuer (Ausland)

Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen, die einem Steuerpflichtigen zufließen, der in Deutschland weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegen gemäß § 50a EStG einer Abzugssteuer (=Quellensteuer) in Höhe von 15 % der Vergütungen zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Die VG WORT als Vergütungsschuldner ist verpflichtet, den Steuerabzug in dieser Höhe vorzunehmen und darf ihn nach § 50d Abs. 3 EStG nur dann unterlassen, wenn das Bundeszentralamt für Steuern bescheinigt hat, dass die Voraussetzungen zur Freistellung erfüllt sind. Dazu bedarf es eines Antrages beim BZSt, der vom Gläubiger der Vergütungen zu stellen ist.

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Weiterführende Informationen und Dokumente

FAQs

Zahlungsverkehr

Die Ausschüttungen der VG WORT finden in der Regel Ende Juni und Ende September statt.

Die Ausschüttungsbriefe stehen nach der Ausschüttung in Ihrem T.O.M.-Account unter Dokumente zur Verfügung.

Wenn Sie sich noch nicht im Online-Service-Portal T.O.M. registriert haben, erfolgt der Versand der Ausschüttungsriefe per Post in den Tagen nach der Ausschüttung.

Möglicherweise haben Sie nicht die richtigen Zugangsdaten eingegeben.

Gehen Sie auf die Login-Seite des Online-Service-Portal T.O.M. und wählen als erstes Benutzername vergessen?. Ihr Benutzername wird Ihnen sofort per E-Mail zugesandt.

Im zweiten Schritt gehen Sie auf Kennwort vergessen? und setzen nach Eingabe der Benutzerdaten das Kennwort zurück.

Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, schicken Sie eine E-Mail an personendaten@vgwort.de oder rufen Sie uns an.

Das kann mehrere Gründe haben:

  • Nach den Kriterien des Verteilungsplans wurden keine Tantiemen für Sie errechnet.

  • Sie haben nicht oder nicht fristgerecht gemeldet.

  • Uns liegt eine ungültige Bankverbindung oder ungültige Postanschrift vor. Sie können im Online-Service-Portal T.O.M. unter Stammdaten die aktuellen Daten eintragen, die Ausschüttung erfolgt dann zum nächsten Termin.

  • Es liegt eine Abtretung oder Pfändung vor, die vorrangig zu bedienen ist.

  • Der Mindestbetrag von EUR 10,00 wurde nicht erreicht. 

Unsere Abrechnung besteht aus einer Gutschrift inklusive Ausschüttungsauskunft und einer Rechnung über die Inkassoleistung.

Die von der VG WORT erhobene Inkassoleistung bezieht sich nur auf die Verwaltungskosten, die nach § 17 Abs. 3 des Wahrnehmungsvertrages einbehalten werden.

Der Betrag der Verwaltungskosten unterliegt als steuerpflichtiger Umsatz der aktuell gültigen Vorsteuer von 19 %.

Die Bemessungsgrundlage der Verwaltungskosten ergibt sich aus der Summe der nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegenden gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie in unserer Sonderinformation Umsatzsteuer.

Ihr persönlicher Kontakt

Buchhaltung

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