Autorenversorgungswerk
Das Autorenversorgungswerk gewährt satzungsgemäß freiberuflichen Autoren Zuschüsse zu eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.
Zur Finanzierung dieser Aufgabe erhält das Autorenversorgungswerk Zahlungen aus allen Einnahmebereichen der VG WORT (§ 10 der Satzung der VG WORT).
AVW I
Das Autorenversorgungswerk wurde 1996 aus finanziellen Gründen für weitere Anträge geschlossen. Seine Aufgaben werden zum Teil von der Künstlersozialkasse (KSK) aufgefangen.
Für die bisherigen Leistungsempfänger wird das Autorenversorgungswerk gemäß den Richtlinien (Richtlinien AVW I) als „AVW I“ weitergeführt.
AVW II
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT legt folgende Richtlinien (Richtlinien AVW II) für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung fest.
Der Stiftungsrat gibt sich folgende Geschäftsordnung.
Stiftungsvorstand: Karin Leidenberger
Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sind, können den einmaligen Zuschuss ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr erreichen, beantragen.
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge / Geldanlagen, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen.
Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000,00 betragen.
Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu € 10.000,00, aber höchstens 50% des zuschussfähigen Betrages.
Die Aufstockung eines bereits erhaltenen einmaligen Zuschusses ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen nach den Richtlinien AVW II erfüllt sind.
Keinen Zuschuss erhalten Autorinnen und Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk I erhalten bzw. erhalten haben.
Der Antrag ist im Online-Portal T.O.M. abrufbar.
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung:
E-Mail: avw(at)vgwort.de
Tel: 089 / 51 41 2-42