Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien sowie von Sammlungen für den religiösen Gebrauch und von Werken für Menschen mit einer Seh- und Lesebehinderung, die bereits veröffentlichte Werke oder Teile von Werken nutzen möchten, sind gesetzlich zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Rechteinhaber verpflichtet.
Die VG WORT führt entsprechend der Meldungen der Nutzer und der festgelegten Tarife das Inkasso durch und schüttet an die Berechtigten aus.