Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien sowie von Sammlungen für den religiösen Gebrauch und von Werken für blinde und sehbehinderte Menschen, die bereits veröffentlichte Werke oder Teile von Werken nutzen möchten, sind gesetzlich zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Rechteinhaber verpflichtet.
Die VG WORT führt entsprechend der Meldungen der Nutzer und der festgelegten Tarife das Inkasso durch und schüttet an die Berechtigten aus.
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Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
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