Publikumsverlage

Für Publikumsverlage ist vor allem die Abteilung »Bibliothekstantieme« bei der VG WORT zuständig, in der die Ausleihen von gedruckten Büchern aus allgemeinen öffentlichen Bibliotheken, beispielsweise Stadtbibliotheken, sowie die privaten Vervielfältigungen von Belletristik sowie Kinder- und Jugendbüchern vergütet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Ausschüttungen zu erhalten:

  • Die gedruckten Bücher werden aufgrund der Ausleihnachweise der Erhebungsbibliotheken vergütet.
  • Der Verlag meldet einmalig alle Werke.
  • Der Verlag bestätigt, dass er Inhaber der notwendigen Nutzungsrechte, insbesondere des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts, der gemeldeten Werke ist. Zudem muss er die VG WORT von etwaigen Ansprüchen der Urheber freistellen, falls es doch nicht zu einer Rechteeinräumung an den Verlag gekommen ist oder die Rechte an die Urheber zurückgefallen sind.

Die Meldung erfolgt über

Es gelten folgende Meldefristen:

  • bis zum 30. April 2022 für die Ausschüttung im Jahr 2022 (einmalige Meldefrist)
  • jeweils der 31. Januar eines Jahres, um im gleichen Jahr an der Hauptausschüttung teilzunehmen.

E-Books und alle Online-Veröffentlichungen werden nur in der Abteilung »METIS (Texte im Internet)« berücksichtigt.

Die Ausschüttung pro Werk findet jährlich statt, solange Ausleihen festgestellt werden können