Für das Vermieten von Videokassetten wird durch die Zentralstelle für Videovermietung (ZVV) eine Gebühr erhoben. Die Geschäftsführung dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der fast alle deutschen Verwertungsgesellschaften angehören, obliegt der GEMA.
Die VG WORT erhält einen Anteil aus dem Gesamtaufkommen.
Der von der GEMA veröffentlichte Tarif sieht zwei Vergütungsmodelle vor. Bei dem allgemeinen Tarif wird auf die angebotene Stückzahl abgestellt. Auf Antrag ist auch eine Abrechnung nach Umsatzerlösen möglich. Anträge, Meldungen und Zahlungen erfolgen an die GEMA.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022