Aktuelles
Neuerungen im Autorenversorgungswerk (AVW)
- Der mögliche einmalige Zuschuss wurde auf € 10.000 erhöht. Der Zuschuss beträgt im Einzelfall mindestens € 2.500, aber höchstens 50% des zuschussfähigen Betrages bis zum Höchstzuschuss.
- Der Zuschuss kann auf Antrag in bis zu vier Teilauszahlungen in gleicher Höhe in vier aufeinander folgenden Kalenderjahren ausgezahlt werden.
- Autorinnen und Autoren, die bereits einen Zuschuss nach AVW II erhalten haben, können die Differenz beantragen
Damit die Auszahlung bereits in 2025 erfolgen kann, muss der Antrag bis 31. Dezember in diesem Jahr gestellt werden. Unterlagen können im nächsten Jahr nachgereicht werden.
Das Autorenversorgungswerk richtet sich an hauptamtlich freiberuflich arbeitende Autorinnen und Autoren ab 50 Jahren und gewährt Zuschüsse zu ihren eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.
Wer bereits über das AVW I Zuschüsse erhält bzw erhalten hat, kann keinen erneuten Antrag stellen.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen:
www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html
tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/avw_richtlinien_II.pdf
Kontakt:
avw@vgwort.de
Kontaktdaten bitte aktualisieren!
Um Sie zuverlässig über anstehende Ausschüttungen zu informieren, halten Sie bitte Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, stets aktuell! Nutzen Sie dazu Ihr T.O.M.-Konto: https://tom.vgwort.de/portal/index
Webinare zu Meldeverfahren
Nutzen Sie unsere Webinar-Reihe für Urheberinnen und Urheber sowie für Verlage. Hier werden die verschiedenen Meldeverfahren und andere Themen der VG WORT erläutert.
Zu den Webinaren geht es hier.
Anfang Oktober 2024
Beginn des Meldeverfahrens zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
(nächster Ausschüttungstermin: 2025)
31. Dezember
Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags
Anfang Januar
Mindestzugriff für METIS (Texte im Internet) wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung
31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet)