Die Urheber finden auf ihrem persönlichen Ausschüttungsbrief einen Ausschüttungsbetrag, nachdem bereits die Verwaltungskosten abgezogen worden sind. Nicht abgezogen von diesem Ausschüttungsbetrag sind die19 % USt. auf diese Verwaltungskosten. Nach Abzug dieser USt. ergibt sich der Überweisungsbetrag, wie er auf das der VG WORT mitgeteiltem Konto überwiesen wurde. Für Ausschüttungsempfänger, die zum USt.-Vorabzug berechtigt sind, hat die VG WORT der Abrechnung einen gesonderten Beleg nur über die berechneten Verwaltungskosten zuzüglich 19% USt. beigefügt. Dies ist ein Nachweis dafür, dass die Verwaltungskosten inklusive USt. bereits an die VG WORT bezahlt worden sind.
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