Mit der Reform des Urheberrechts wurde seit dem 7. Juni 2021 wieder eine eigenständige Verlagsbeteiligung eingeführt. So werden Publikumsverlage, Presseverlage, Wissenschaftsverlage, Verlage von Fach- und Sachliteratur oder Bühnenverlage an den Einnahmen der VG WORT beteiligt. Dabei geht es nur um Ausschüttungen an Verlage für Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen (insbes. Privatkopie und Bibliothekstantieme).
Seit 28. März 2022 sind die entsprechenden Meldeportale der VG WORT geöffnet. Nähere Informationen zur neuen Verlagsbeteiligung finden Sie hier.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für rund 300.000 Autorinnen und Autoren und über 9.000 Verlage in Deutschland.