Nach der seit dem 7. Juni 2021 geltenden Rechtslage haben Verlage wieder einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen der VG WORT. Es geht dabei nur um Ausschüttungen an Verlage für Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen (Privatkopie und Bibliothekstantieme).
Um Ausschüttungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
Die folgenden Informationen sind nach wichtigen Verlagstypen gegliedert. Es ist möglich, dass Verlage aus mehreren Bereichen Ausschüttungen erhalten können.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigten
abrufbar bis 29. Juli 2022 unter AKTUELLES
1. Juli
Meldeschluss für Urheber im Bereich METIS (Texte im Internet) zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen
Anfang Juli
Erste Hauptausschüttung 2022
© VG WORT 2022