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Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Auf Antrag des Verwaltungsrats oder von mindestens 30 Mitgliedern sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen. Die Einladungen ergehen schriftlich und mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der VG WORT. Ihr obliegen insbesondere

Alle vier Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat.

Anträge und Abstimmung

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen von sechs Mitgliedern aus mindestens zwei Berufsgruppen unterschrieben und eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, soweit die Abstimmung nicht nach Berufsgruppen zu erfolgen hat. Die Abstimmung nach Berufsgruppen findet statt bei:

  • Satzungsänderungen
  • Änderungen der Verteilungspläne
  • der Festlegung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen von Mitgliedern
  • der Wahl des Verwaltungsrats
  • der Auflösung des Vereins

Anträge auf Satzungsänderung oder Änderung der Verteilungspläne bedürfen einer Zweidrittelmehrheit innerhalb jeder Berufsgruppe und können nur mit Zustimmung aller Berufsgruppen angenommen werden.

Vertretung in der Mitgliederversammlung

Ein Mitglied kann sich nur durch ein Mitglied, ein Delegierter der Wahrnehmungsberechtigten nur durch einen gewählten Stellvertreter in der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Anwesende Mitglieder können unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch das Stimmrecht für zwei weitere Mitglieder ausüben.

Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.

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