Vergriffene Werke

Die Vergabe von Lizenzen für Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung in Kooperation mit dem Lizenzierungsservice Vergriffene Werke der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist für vergriffene Werke in der bisherigen Form derzeit nicht möglich.  

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Damit ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für die Lizenzierung vergriffener Werke und die gesetzlich erlaubten Nutzungen nicht verfügbarer Werke für Institutionen des Kulturerbes.

Wir hoffen, zukünftig wieder Lizenzierungen auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen anbieten zu können.