

Die VG WORT nimmt das Recht
Das gleiche gilt für Vergütungsansprüche
Die Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen werden für die VG WORT von der GEMA eingezogen. Die Rechte für die öffentliche Wiedergabe durch Bild- und Tonträger werden unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar von der VG WORT wahrgenommen.
Genaue Informationen hierzu unter "Merkblatt zum Recht der öffentliche Wiedergabe durch Bild- und Tonträger"
Anmeldung der Veranstaltung unter T.O.M.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
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