Sozialeinrichtungen

Verwertungsgesellschaften sollen Unterstützungs- und Vorsorgeeinrichtungen für die wahrnehmungsberechtigten Urheber und Verleger schaffen (§ 32 VGG).

Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags hat die VG WORT 1972 die Sozialfonds der VG WORT GmbH und 1975 als Stiftung des bürgerlichen Rechts das Autorenversorgungswerk eingerichtet.