Volkshochschulen

Zwischen dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V., der VG WORT und der VG Bild-Kunst besteht ein Rahmenvertrag zur Nutzung von Schriftwerken und Abbildungen in Volkshochschulen ab dem Jahr 2019. Der Vertrag läuft nach Verlängerung bis zum 31.12.2022. Im Laufe des Jahres 2022 soll eine gemeinsame empirische Studie zum Nutzungsverhalten an Volkshochschulen durchgeführt werden. Danach wollen der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. und die Verwertungsgesellschaften über die angemessene Vergütung für Nutzungen die angemessene Vergütung neu verhandeln.

Für Volkshochschulen, die diesem Verband nicht angehören oder dem Rahmenvertrag nicht beitreten, besteht ein Tarif.

Die Vereinbarung regelt den Umfang möglicher Nutzungen an Volkshochschulen im Rahmen von § 60a UrhG und legt dafür eine angemessene Vergütung fest. Nähere Informationen über die erlaubten Nutzungen finden sich im Merkblatt Volkshochschulen.

Die Abrechnung erfolgt wie auch in der Vergangenheit nach der Anzahl der Unterrichtstunden. Der Termin differenziert aber seit Geltung des neuen Vertrags erstmals nach Programmbereichen. In der gemeinsam mit dem Deutschen Volkshochschulverband durchgeführten Erhebung hat sich ein unterschiedliches Nutzungsverhalten in den verschiedenen Bereichen ergeben.

Die VG WORT erhält vertragsgemäß Daten über die Anzahl der unterrichteten Stunden vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) und rechnet auf dieser Basis ab. Eine Einzelmeldung und Einzelvergütung von Kopien ist nicht erforderlich. 

Verträge zur Nutzung von Musiknoten an Volkshochschulen bietet die VG Musikedition an. Die Nutzung von Beiträgen aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften ist ebenfalls vom Vertragsumfang ausgenommen.