

Schul- und Kirchenbuchverlage, die bereits veröffentlichte Originaltexte in Schul- oder Kirchenbüchern abdrucken wollen, sind gesetzlich zur Mitteilung und zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Rechteinhaber verpflichtet.
Die VG WORT führt entsprechend der Meldungen der Verlage das Inkasso durch und schüttet an die Berechtigten aus.
Die von den Verlagen zu entrichtenden Tarife hängen vom Umfang der genutzten Texte sowie der Anzahl der verkauften Schul- und Kirchenbücher bzw. der Anzahl der Online-Zugriffe ab.
Die Nutzung von Werken im Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch muss im Vorfeld an die VG WORT gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeportal MADONNA.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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