Teilnahmemöglichkeiten
Teilnahme an den Ausschüttungen der VG WORT
Teilnehmen an den Ausschüttungen der VG WORT können Urheber von Sprachwerken, Erben verstorbener Autorinnen und Autoren sowie Verlage. Dabei müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen gegeben sein:
- Zunächst muss der jeweilige Rechteinhaber einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos.
- Sodann kommt es darauf an, ob die von dem Rechteinhaber veröffentlichten Werke die im Verteilungsplan der VG WORT vorgesehenen Voraussetzungen für eine Ausschüttung erfüllen. Dafür kann es nötig sein, dass die Werke bei der VG WORT angemeldet werden oder es müssen Nutzungen der Werke festgestellt worden sein.
Wahrnehmungsberechtigte erhalten nach der Registrierung eine Karteinummer, die bei allen Vorgängen angegeben werden muss.
Teilnahme an der Gremienarbeit der VG WORT
Wahrnehmungsberechtigte haben folgende Möglichkeiten, sich aktiv in den Gremien der VG WORT zu engagieren:
- Teilnahme an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten
- Ausübung des aktiven und des passiven Wahlrechts (zum Delegierten einer Berufsgruppe)
Für Mitglieder bestehen weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.