

Der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags ist für alle Verlage und Autoren erforderlich, um Ausschüttungen in allen Bereichen erhalten zu können. In den Bereichen Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) genügt auch eine Registrierung als Bezugsberechtigter.
Voraussetzungen für den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags:
Mit einem Wahrnehmungsvertrag werden zahlreiche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche zur treuhänderischen Wahrnehmung an die VG WORT übertragen.
Der Wahrnehmungsvertrag kann online durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. oder in Papierform abgeschlossen werden. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
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