

Diese Tantieme berücksichtigt Texte und Textdokumente (PDF-Dateien), die im Internet erscheinen. Bezugsberechtigt sind Verlage, Autoren und Übersetzer.
Der Abschluss eines vollständigen Wahrnehmungsvertrags ist nicht erforderlich. Vergütet werden urheberrechtlich geschützte Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen. Lyrik kann unabhängig vom Umfang gemeldet werden.
Ein meldefähiger Text darf nicht kopiergeschützt sein.
Im Rahmen der Zugriffszählung ermittelte Daten werden streng vertraulich behandelt und in keinem Fall veröffentlicht. Zur Ermittlung der Abrufzahlen wird eine Technologie eingesetzt, die seit Jahren zum Messen der Zugriffe durch die Werbewirtschaft im Internet (IVW) eingesetzt wird.
Die Registrierung kann nur auf elektronischem Wege erfolgen. Dabei müssen die persönlichen Daten bzw. Verlagsangaben an die VG WORT übermittelt werden. Die übertragenen Daten müssen ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die VG WORT gesandt werden.
Je nachdem, ob der Urheber seine Texte selbst kennzeichnet, oder dies durch den Verlag erfolgt, wird unterschiedlich gemeldet.
Da sich derzeit noch nicht alle Verlage an dem Ausschüttungsverfahren für Texte im Internet beteiligen, können nicht alle Urheber ihre Ansprüche wie beschrieben geltend machen. Deswegen gibt es ein zeitlich befristetes Verfahren, an dem nur Urheber teilnehmen können. Über dieses gesonderte Verfahren können Texte gemeldet werden, die auf Internetseiten von Verlagen stehen und die der Urheber selbst nicht kennzeichnen kann.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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