

Werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich vorgetragen, ist vorab das Vortragsrecht beim Rechteinhaber einzuholen.
In bestimmten Fällen nimmt die VG WORT das Recht des öffentlichen Vortrags erschienener Werke wahr. Hierbei werden die von den Veranstaltern gemeldeten Lesungen und Vorträge abgerechnet. Entsprechend dem Verteilungsplan wird die Vergütung jährlich individuell an die Urheber und Verlage ausgezahlt.
Vorträge eigener Texte können nicht gemeldet werden.
Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
Ende Mai / Anfang Juni
Festlegung des Mindestzugriffs auf Texte im Internet (für das Vorjahr) nach der Mitgliederversammlung
Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschüttung der VG WORT
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