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Vorträge und Lesungen

Werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich vorgetragen, ist vorab das Vortragsrecht beim Rechteinhaber einzuholen.

In bestimmten Fällen nimmt die VG WORT das Recht des öffentlichen Vortrags erschienener Werke wahr. Hierbei werden die von den Veranstaltern gemeldeten Lesungen und Vorträge abgerechnet. Entsprechend dem Verteilungsplan wird die Vergütung jährlich individuell an die Urheber und Verlage ausgezahlt.

Vorträge eigener Texte können nicht gemeldet werden.

 

Für weitere Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.

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