Vorträge und Lesungen

Werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich vorgetragen, ist vorab das Vortragsrecht beim Rechteinhaber einzuholen.

In bestimmten Fällen nimmt die VG WORT das Recht des öffentlichen Vortrags erschienener Werke wahr. Hierbei werden die von den Veranstaltern gemeldeten Lesungen und Vorträge abgerechnet. Entsprechend dem Verteilungsplan wird die Vergütung jährlich individuell an die Urheber und Verlage ausgezahlt.

Vorträge eigener Texte können nicht gemeldet werden.

Der Berechtigte behält gleichwohl die Befugnis, jedermann das Recht einzuräumen, seine Werke für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen. Will er davon Gebrauch machen, hat der die Lizenzvergabe der VG WORT mindestens zwei Wochen vorher unter Benennung von Werk, Lizenznehmer, Art und Umfang der eingeräumten Rechte in Textform mitzuteilen. Eine Abrechnung und Verteilung durch die VG WORT erfolgt in diesen Fällen nicht.