Hörspiele / Features / Lesungen

Hörspiele (ab einer Gesamtlänge von 30 Minuten) müssen einmal gemeldet werden. Jede weitere Ausstrahlung wird automatisch von der VG WORT erfasst.

Achtung! Kürzere Hörspiele müssen nach jeder Ausstrahlung erneut gemeldet werden.

Beim Feature ergibt sich der eigene Wortanteil aus der Gesamtlänge abzüglich der O-Töne, Zitate, Musik und Co-Autorenanteile.

Lesungen aus verlegten, nicht dramatisierten Werken von einer Länge bis zu 15 Minuten müssen nicht gemeldet werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des Kleinen Senderechts.

Nicht verlegte Lesungen können gemeldet werden. Bei Lesungen aus verlegten Texten mit mehr als 15 Minuten Sendelänge macht im Allgemeinen der Verlag eine Mitteilung. Im Zweifelsfall kann der Autor aber auch selbst melden.