Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT

Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 1. Juni 2024 Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland beschlossen. Dabei wurde der Wahrnehmungsumfang in § 1 Abs. 1 Nr. 37 um eine Rechteeinräumung erweitert, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Ferner wurde die Formulierung der Rechteeinräumung in § 1 Abs. 1 Nr. 36, die schon bislang eine Vergabe von Lizenzen an Unternehmen und Behörden ermöglicht, an den Wortlaut der neuen Nr. 37 angepasst.

Alle Änderungen sind hier „Mitteilung von Änderungen der Wahrnehmungsbedingungen der VG WORT mit Auswirkung auf Ihren Wahrnehmungsvertrag und Ihren Inkassoauftrag für das Ausland“ aufgeführt und erläutert.