Auszahlungen

Die Vergütungszahlungen an Urheber und Verlage ergeben sich aus den Einnahmen der VG WORT und werden nach den Richtlinien der Verteilungspläne bestimmt. Der Verwaltungsrat legt die Ausschüttungsquoten jährlich fest.

Damit Urheber oder Verlage an der Ausschüttung teilnehmen können, müssen für einen Großteil der Werke und Beiträge Meldungen abgegeben werden. In einigen wenigen Bereichen erfolgt die Ausschüttung dagegen automatisch.

Hauptausschüttung

Die Hauptausschüttung findet Mitte des Jahres für fristgerecht eingegangene, gültige Meldungen, bzw. für im Vorjahr erhobene, ausschüttungsrelevante Daten statt.

Zahlungsweise

In aller Regel erfolgt die Ausschüttung per Überweisung auf das angegebene Konto.

  • Adress- und Namensänderungen sind unverzüglich an die Abteilung Personendaten/Verträge zu richten. Die VG WORT recherchiert keine Adressen.
  • Bei Änderung der Bankverbindung ist der Urheber/Verlag verpflichtet, der VG WORT diese unverzüglich mitzuteilen.

Zahlungen werden erst bei Beträgen über € 10,00 durchgeführt. Andernfalls wird der Betrag zurückbehalten, bis einem Urheber oder Verlag in der Addition eine höhere Summe zusteht.

Steuerpflicht

Die Zahlungen der VG WORT an Urheber und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben.

Ausführliche Informationen zum Thema Umsatzsteuer bietet die"Information Umsatzsteuer".