Die Vergütungszahlungen an Urheber und Verlage ergeben sich aus den Einnahmen der VG WORT und werden nach den Richtlinien der Verteilungspläne bestimmt. Der Verwaltungsrat legt die Ausschüttungsquoten jährlich fest.
Damit Urheber oder Verlage an der Ausschüttung teilnehmen können, müssen für einen Großteil der Werke und Beiträge Meldungen abgegeben werden. In einigen wenigen Bereichen erfolgt die Ausschüttung dagegen automatisch.
Die Hauptausschüttung findet Mitte des Jahres für fristgerecht eingegangene, gültige Meldungen, bzw. für im Vorjahr erhobene, ausschüttungsrelevante Daten statt.
In aller Regel erfolgt die Ausschüttung per Überweisung auf das angegebene Konto.
Zahlungen werden erst bei Beträgen über € 10,00 durchgeführt. Andernfalls wird der Betrag zurückbehalten, bis einem Urheber oder Verlag in der Addition eine höhere Summe zusteht.
Die Zahlungen der VG WORT an Urheber und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben.
Ausführliche Informationen zum Thema Umsatzsteuer bietet das "Merkblatt Umsatzsteuer"
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