Vervielfältigungen an Schulen

Für Vervielfältigungen an Schulen und deren weitere Nutzungen für den Unterrichtsgebrauch ist gem. §§ 54 c, 60 a, 60 h UrhG die Zahlung einer angemessenen Vergütung vorgesehen. Die VG WORT erhält daher auf Grundlage eines Gesamtvertrags mit den Ländern Pauschalzahlungen.

Die Verteilung und Auszahlung der vereinnahmten Gelder baut auf dem Ergebnis regelmäßig durchgeführter statistischer Erhebungen über die Vervielfältigungsvorgänge an Schulen auf, die von der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) gemeinsam mit den weiteren beteiligten Rechtsinhabern und den Ländern durchgeführt werden.

Der Anteil der Ausschüttung „Vervielfältigungen an Schulen“ für Schulbücher, Unterrichtsmaterialien und kartographische Darstellungen wird auf Basis der Erhebungsergebnisse von der VG WORT in vollem Umfang (Verlags- und Autorenanteil) an die betreffenden Verlage ausbezahlt. Diese Verlage haben sich verpflichtet, die Urheberanteile an die Autoren weiterzuleiten.

Die verbleibenden Einnahmen aus Vervielfältigungen von Belle­tristik sowie Kinder- und Jugendbüchern, Teilen von Werken in Unterrichts- und Lehrmedien i.S.v. § 60 b UrhG sowie Fachbüchern oder Artikeln aus Fachzeitschriften werden über die entsprechenden Ausschüttungsbereiche der VG WORT ausbe­zahlt.

Seit 2023 gilt für die Vervielfältigungen von Tages- und Wochenzeitungen bzw. Zeitungs- und Zeitschriftenartikel an Schulen eine gesonderte Vereinbarungen zwischen den Ländern und der Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) als direkter Lizenzgeber unter Beteiligung der VG Bild-Kunst und der VG WORT.