Inkassoauftrag für das Ausland

Einen Inkassoauftrag für das Ausland kann jeder Wahrnehmungsberechtigte in Ergänzung seines Wahrnehmungsvertrags erteilen. Damit werden der VG WORT zusätzliche Rechte für das Ausland im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

Der Inkassoauftrag für das Ausland kann zusammen mit dem Wahrnehmungsvertrag online durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. erteilt werden. Die Unterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück.

Ein Muster des Inkassoauftrags für das Ausland kann hier zur Ansicht heruntergeladen werden. Es darf nicht zur Erteilung des Inkassoauftrags verwendet werden. Autorinnen und Autoren können sich bei Bedarf ein Blankoformular zusenden lassen.