Wissenschaftliche Publikationen
Wissenschaftliche Publikationen sind Fach- und Sachbücher, kartographische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften.
Für die Auszahlung einer Vergütung ist Voraussetzung, dass ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen wurde und eine Meldung eingereicht wird. Für gedruckte Publikationen kann die Meldung für die Ausschüttung Wissenschaft entweder online über das Portal T.O.M. oder auf Papierformularen (gilt nur für Meldungen von Urhebern) abgegeben werden.
Wissenschaftliche Publikationen, die im Internet veröffentlicht sind, werden im Rahmen der AusschüttungTexte im Internet (METIS) berücksichtigt.
Ist ein Werk sowohl in gedruckter Form erschienen als auch im Internet veröffentlicht, kann für beide Ausschüttungen eine Meldung eingereicht werden.
Meldungen von Urhebern
Als Urheber können Autoren, Herausgeber und Übersetzer Meldungen einreichen.
Einzelheiten zur Meldung und zu den Vergütungsvoraussetzungen sind dem Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich zu entnehmen. Für Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke gibt es daneben noch ein weiteres Merkblatt.
Ausschüttungen an Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke sind momentan ausgesetzt.
Entsprechende Veröffentlichungen können von den Herausgebern jedoch weiterhin innerhalb der geltenden Fristen gemeldet werden. Ob dafür Ausschüttungen geleistet werden, entscheidet sich jedoch erst nach Klärung der Rechtslage.
Meldungen von Verlagen
Verlage können Meldungen über das Onlinemeldeportal T.O.M. der VG WORT oder das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) einreichen.
Zeitschriften sowie Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken können ausschließlich über das Onlinemeldeportal T.O.M. der VG WORT gemeldet werden.
Einzelheiten zur Meldung und zu den Vergütungsvoraussetzungen sind dem Merkblatt für Verlage im wissenschaftlichen Bereich zu entnehmen.