Förderungsfonds Wissenschaft

Den Auftrag zur Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen nach § 32 Abs. 1 VGG erfüllte insbesondere – und jahrzehntelang - der Förderungsfonds Wissenschaft der VG WORT. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Vergabe von Druckkostenzuschüssen. In einer Bibliographie sind alle von 1977 bis Juni 2022 geförderten Werke erfasst.

Nachdem im Herbst 2019 ein wissenschaftlicher Autor u.a. gegen die Förderpraxis des Förderungsfonds Wissenschaft geklagt hatte, hat das Landgericht München I in seinem Urteil im Oktober 2021 dieser Klage überwiegend stattgegeben. Im Urteil wird darauf verwiesen, dass nicht hinreichend sichergestellt sei, dass die Förderung unmittelbar Ausschüttungsberechtigten der VG WORT zukommt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die VG WORT Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt hat. Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden. Ob und in welchen Bereichen die Fördermaßnahmen wieder aufgenommen werden können, ist derzeit offen.

Bis auf Weiteres werden keine Anträge auf Druckkostenzuschuss angenommen.

Die VG WORT wird über eine mögliche Wiederaufnahme der Fördertätigkeit entscheiden, sobald eine inhaltliche Entscheidung in dem genannten Berufungsverfahren ergangen ist. Wir informieren dazu auf unserer Website und über unsere Newsletter.

Kontakt: Marion Winter

E-Mail: foefo(at)vgwort.de

            marion.winter(at)vgwort.de