Förderungsfonds Wissenschaft
Den Auftrag zur Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen nach § 32 Abs. 1 VGG erfüllte insbesondere – und jahrzehntelang - der Förderungsfonds Wissenschaft der VG WORT. Der Schwerpunkt lag satzungsgemäß auf der Vergabe von Druckkostenzuschüssen. In einer Bibliographie sind alle von 1977 bis Juni 2022 geförderten Werke erfasst.
Nachdem im Herbst 2019 ein wissenschaftlicher Autor u.a. gegen die Förderpraxis des Förderungsfonds Wissenschaft geklagt hatte, gab das Landgericht München I in seinem Urteil im Oktober 2021 dieser Klage überwiegend statt. Auch das Oberlandesgericht München kam in seinem Urteil vom Juli 2023 zu einem ähnlichen Ergebnis, ließ jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Nachdem beide Seiten gegen das Urteil des OLG München Revision eingelegt hatten, fand am 25. Juli 2024 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt. Am 21. November 2024 hat der BGH beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, die die zulässigen kulturellen Fördermaßnahmen durch Verwertungsgesellschaften betreffen.
Bis auf Weiteres werden keine Anträge auf Druckkostenzuschuss angenommen.
Ob und in welchen Bereichen die Fördermaßnahmen wieder aufgenommen werden können, ist offen. Wir informieren dazu auf unserer Website und über unsere Newsletter.