Sprachtonträger

Im Bereich Sprachtonträger (Hörbuch: CD, Kassette) werden einmalige Tantiemen für die Möglichkeit der privaten Vervielfältigung ausgeschüttet.

Die Einnahmen kommen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung.

Für eine Teilnahme ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich.

Nach Erscheinen kann ein Hörbuch, das in angemessenem Umfang verbreitet ist (ab einer Mindestanzahl von 500 verkauften Exemplaren), einmalig von Autor, Bearbeiter (keine redaktionelle Bearbeitung), Herausgeber, Übersetzer sowie dem lizenzgebenden Verlag gemeldet werden. Der produzierende Verlag (Lizenznehmer) kann nicht melden.

Gemeldet werden muss bis spätestens 31. Januar des auf den Erscheinungstermin folgenden Jahres entweder online über das Portal T.O.M. (nur Autoren) oder auf dem dafür vorgesehenen Papierformular, um an der jährlichen Hauptausschüttung des laufenden Jahres teilzunehmen.