Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten

Am Vortag der ordentlichen Mitgliederversammlung findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten statt. In dieser Versammlung erstattet der Vorstand den Geschäftsbericht und stellt sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigten.

Die Wahrnehmungsberechtigten nehmen über ihre Delegierten mittelbar an der vereinsrechtlichen Willensbildung teil.

Alle vier Jahre wählt die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten – getrennt nach Berufsgruppen – ihre Delegierten sowie deren Stellvertreter für die Mitgliederversammlung entsprechend den satzungsgemäß vorgesehenen Delegiertenzahlen.

Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten

Am 15. Juni 2023 wurden in der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten neue Delegierte der Berufsgruppen gewählt.

Berufsgruppe 1

Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke

Berufsgruppe 2

Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur

Stellvertreter:

Berufsgruppe 3

Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur

Stellvertreter:

Berufsgruppe 4

Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur

Es haben sich keine Kandidaten zur Wahl gestellt.

Berufsgruppe 5

Bühnenverleger

Es haben sich keine Kandidaten zur Wahl gestellt.

Berufsgruppe 6

Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur