Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten

Am Vortag der ordentlichen Mitgliederversammlung findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten statt. In dieser Versammlung erstattet der Vorstand den Geschäftsbericht und stellt sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigten.

Die Wahrnehmungsberechtigten nehmen über ihre Delegierten mittelbar an der vereinsrechtlichen Willensbildung teil.

Alle vier Jahre wählt die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten – getrennt nach Berufsgruppen – ihre Delegierten sowie deren Stellvertreter für die Mitgliederversammlung entsprechend den satzungsgemäß vorgesehenen Delegiertenzahlen.

Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Wahlordnung für die Wahl der Delegierten am 15. Juni 2023

Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten

Mit einigen der derzeitigen Delegierten kann über die angegebene E-Mail-Adresse direkt Kontakt aufgenommen werden. Über die VG WORT an einzelne Delegierte gerichtete Anfragen werden umgehend weitergeleitet.

Berufsgruppe 1

Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke

Stellvertreter:

Berufsgruppe 2

Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur

Stellvertreter:

Berufsgruppe 3

Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur

Stellvertreter:

Berufsgruppe 4

Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur

Berufsgruppe 5

Bühnenverleger

Berufsgruppe 6

Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur