Wissenschaftsverlage und Verlage von Fach- und Sachliteratur
Für Wissenschaftsverlage und Verlage von Fach- und Sachliteratur ist u.a. die Abteilung »Wissenschaft« bei der VG WORT zuständig. Es werden Ausleihen und private Vervielfältigung von
- gedruckten wissenschaftlichen Büchern sowie Fach- und Sachbüchern
- gedruckten wissenschaftlichen Zeitschriften und Fachzeitschriften sowie »Special-Interest-Zeitschriften«
- kartografischen Werken und Loseblattsammlungen
- Lernkarten (ab 101 Karten)
einmalig vergütet.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Ausschüttungen zu erhalten:
- Das Buch oder die Zeitschrift muss ausreichend in Deutschland verbreitet sein. Dies wird anhand von Bibliothekskatalogen überprüft.
- Der Verlag meldet die Bücher und Zeitschriften entsprechend den Vorgaben des Verteilungsplans.
- Der Verlag bestätigt, dass er Inhaber der notwendigen Nutzungsrechte, insbesondere des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts, der gemeldeten Werke ist. Zudem muss er die VG WORT von etwaigen Ansprüchen der Urheber freistellen, falls es doch nicht zu einer Rechteeinräumung an den Verlag gekommen ist oder die Rechte an die Urheber zurückgefallen sind.
Die Meldung erfolgt über
- das Onlinemeldeportal T.O.M. der VG WORT oder das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher)
Es gilt folgende Meldefrist:
- jeweils der 31. Januar eines Jahres, um im gleichen Jahr an der Hauptausschüttung teilzunehmen.
Für die Meldungen gilt eine Ausschlussfrist von drei Jahren beginnend mit dem Jahr der Veröffentlichung. Bücher aus 2021 sowie der Zeitschriftenjahrgang 2021 müssen spätestens bis zum 31. Januar 2024 gemeldet werden.
Weitere Information zu Meldungen für »Wissenschaft Buch/Zeitschriften«.
E-Books und digitale Zeitschriften werden nur in der Abteilung »METIS (Texte im Internet)« berücksichtigt.