Verlagsbeteiligung: Die Meldeportale der VG WORT sind geöffnet.
Mit der Reform des Urheberrechts wurde seit dem 7. Juni 2021 wieder eine eigenständige Verlagsbeteiligung eingeführt. Verlage werden an den Einnahmen der VG WORT aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt.
Seit 28. März 2022 sind die entsprechenden Meldeportale der VG WORT geöffnet. Nähere Informationen zur Verlagsbeteiligung finden Sie hier.
31. Januar
Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet
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